Unfallverhütungsvorschrift - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Die DGUV Vorschrift 3 gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie gilt ebenso für nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Neben Begriffsbestimmung der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen enthält die Broschüre Bestimmungen zu folgenden Themen: Grundsätze, Grundsätze beim Fehlen elektrotechnischer Regeln, Prüfungen, Arbeiten an aktiven Teilen, Arbeiten in der Nähe aktiver Teile, Zulässige Abweichungen, Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten. In der Anlage sind enthalten: Anpassung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel an elektrotechnische Regeln, Bezugsquellenverzeichnis und elektrotechnische Regeln.
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