DGUV Regel 101-019 - Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln

Diese DGUV Regel bietet eine umfangreiche und praxisorientierte Hilfestellung für den sicheren Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln bei der Reinigung von Gebäuden und baulichen Anlagen. Sie kann insbesondere als Grundlage zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen verwendet werden. Der Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln wird in zahlreichen Vorschriften und Regelwerken behandelt. Für Arbeitgeber und Versicherte der Reinigungsbetriebe führen diese vielfältigen Vorschriften oftmals zu Missverständnissen, insbesondere bei der Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen, die mit Hilfe dieser DGUV Regel vermieden werden sollen. Die Zahl der Haut- und Atemwegserkrankungen in Reinigungsberufen macht deutlich, dass ständiger Handlungsbedarf besteht. Der Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln kann ebenso wie schon die Feuchtarbeit bei Nichtbeachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen zu Hautschäden und/oder Atemwegserkrankungen führen oder die Haut und/oder die Atemwege anfälliger für Erkrankungen machen.
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