DGUV Regel 101-017 - Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen

Diese DGUV Regel findet Anwendung auf Reinigungsarbeiten in medizinischen Einrichtungen, bei denen eine Infektionsgefahr von biologischen Arbeitsstoffen ausgehen kann. Inhalte dieser Regel sind: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen, Vergabe von Aufträgen, Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit, Erste Hilfe, Verhalten nach Unfällen und Zeitpunkt der Anwendung. Außerdem finden sie im Anhang eine Muster-Gefährdungsbeurteilung, das Merkblatt "Kanülenstichverletzung", eine Muster-Betriebsanweisung sowie eine Prüfliste zur Gefährdungsbeurteilung.
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