Parlamentarismus

Parlamente gelten als „Herzkammern der Demokratie“. Die direkt vom Volk gewählten Abgeordneten sind für die Dauer einer Legislatur damit betraut, Gesetze in Ausschüssen und Plenarsitzungen auszuhandeln und zu verabschieden. Im Sinne der Gewaltenteilung kontrollieren sie die Regierung und können diese, je nach Mehrheitsverhältnissen, stützen oder stürzen. Zugleich sind Parlamente immer auch Projektionsflächen für gegensätzliche politische Interesselagen. Inhärent ist der demokratische Charakter einem Parlament nicht. Seine Arenen können leicht zur Bühne autoritärer oder gar gewaltbereiter Kräfte werden. Um es davor zu schützen, müssen seine Mitglieder unverzagt um das Vertrauen in die demokratische Ordnung werben – und zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern dafür kämpfen. | Aus Politik und Zeitgeschichte Nr. 38-39/2024
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