DGUV Regel 112-189 - Benutzung von Schutzkleidung

Broschuere: DGUV Regel 112-189 - Benutzung von Schutzkleidung
Diese Regel erläutert die PSA-Benutzungsverordnung sowie die Unfallverhütungsvorschrift Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) hinsichtlich der Benutzung von Schutzkleidung. Sie finden viele nützliche Informationen zu den Themen Gefährdungsbeurteilung, Bewertung und Auswahl, Benutzung, Unterweisung sowie dem ordnungsgemäßen Zustand (Prüfung, Reinigung, Aufbewahrung) von Schutzkleidung. Der Anhang enthält u. a. eine Checkliste für die Spezifikation der persönlichen Schutzausrüstung, erläutert abzudeckende Risiken für Rumpf, Arme und Beine sowie Risiken, die für Beschäftigte durch die Schutzkleidung entstehen.
Broschüre öffnen
ähnliche Materialien
Broschuere: DGUV Regel 107-001 - Betrieb von Bädern
Mediathek
DGUV Regel 107-001 - Betrieb von Bädern
Diese Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz ist anzuwenden auf Hallenbäder, Freibäder, soweit anwendbar einschließlich Schwimm- und
Broschüre
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Arbeitsmedizinische Vorsorge, Arbeitsschutzkennzeichnung, Bauliche Anforderungen, Beckenbereiche, Beckentreppen, Betriebsanweisungen, Chemikalienräume, Chlorungsanlagen, Elektrische Anlagen, Ertrinken, Feuchtarbeit, Filter, Fluchtwege, Gefährdungsbeurteilung, Hautschutz, Hubböden, Instandhaltungsarbeiten, Lärmbelastung, Notfallmaßnahmen, Notfälle, PSA, Persönliche Schutzausrüstung, Rettungsgeräte, Rettungswege, Technikbereiche, UV-Belastung, Unterweisung, Wartungsarbeiten, Wasseraufbereitungssysteme, Wasserrutschen, Wellenbecken

Als Anwendung installieren

Installieren Sie HubbS als App für ein besseres Nutzungserlebnis. Mehr erfahren.

Abbrechen