Privilegien

Wenn heute von Privilegien die Rede ist, sind damit Vorrechte gemeint, die jemand genießt, ohne dafür etwas geleistet haben zu müssen. Die Besserstellung wird insofern als ungerecht empfunden, als sie sich häufig aus einem zugeschriebenen oder angeborenen Merkmal ergibt. Dazu gehören beispielsweise Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung oder soziale Schichtzugehörigkeit. Als juristischer Begriff spielt das Privileg längst keine bedeutende Rolle mehr. 1975 stellte das Bundesverfassungsgericht in aller Deutlichkeit fest: „Die Demokratie des Grundgesetzes ist eine grundsätzlich privilegienfeindliche Demokratie.“ Gleichwohl sind die Ungerechtigkeiten, die mit dem Begriff kritisiert werden, gesellschaftliche Realität.| 21/2024
- Nutzungsrechte
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CC BY-NC-ND
- Herkunftsnachweis
- "Privilegien" von , lizenziert unter CC BY-NC-ND 3.0
- Original-URL
- https://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/APuZ_2024-21_online_Privilegien_0.pdf
Lernressource | Text |
Lizenz | CC BY-NC-ND 3.0 |
Zusätzliche Lizenzinformationen | Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 DE und des/der Autors/-in teilen. Urheberrechtliche Angaben zu Bildern / Grafiken / Videos finden sich direkt bei den Abbildungen. |
Sprache | Deutsch |
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