5 Mythen über OER an beruflichen Schulen – und warum sie nicht stimmen
Wenn es um Open Educational Resources (OER) geht, sind viele Lehrkräfte unsicher. Fragen zum Urheberrecht, zu offenen Lizenzen oder zur Qualität frei verfügbarer Unterrichtsmaterialien führen häufig dazu, dass das Potenzial offener Bildungsmaterialien ungenutzt bleibt. Dabei sind OER längst ein wichtiger Baustein für zeitgemäßen, kollaborativen Unterricht.
Co-WOERK, die OER-Community in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und bundesweit, räumt in einem umfangreichen Informationsflyer mit fünf weit verbreiteten Mythen rund um offene Bildungsmaterialien an beruflichen Schulen auf. Nachfolgend werden die fünf häufigsten Missverständnisse rund um OER zusammengefasst und eingeordnet.
Mythos 1: „Ich darf mein Unterrichtsmaterial nicht teilen, denn es gehört meinem Dienstherrn.“
Viele Lehrkräfte gehen davon aus, dass Unterrichtsmaterialien automatisch dem Schulträger oder Dienstherrn gehören. Tatsächlich liegen die Urheberrechte grundsätzlich bei der Person, die das Werk geschaffen hat – also bei der Lehrkraft. Wer eigene Materialien veröffentlichen möchte, sollte sich vorab über die jeweiligen Vorgaben des Dienstherrn informieren. Dass das Teilen von Unterrichtsmaterialien ausdrücklich gewünscht ist, zeigen zahlreiche Initiativen und Plattformen, die von Bund und Ländern unterstützt werden. Ein Beispiel dafür ist HubbS, der Hub für berufliche Schulen. Das länderübergreifende Projekt wird im Rahmen des DigitalPakts Schule umgesetzt und unterstützt Lehrkräfte dabei, Unterrichtsmaterialien gemeinsam weiterzuentwickeln, rechtssicher zu veröffentlichen und bundesweit zu teilen.
Mythos 2: „OER sind urheberrechtsfrei und deshalb rechtlich riskant.“
Das Gegenteil ist der Fall. OER unterliegen ebenso dem Urheberrecht wie alle anderen Werke. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass die Urheberinnen und Urheber durch offene Lizenzen, beispielsweise Creative Commons, genau festlegen, wie ihre Materialien genutzt, verändert und weitergegeben werden dürfen. Dadurch entsteht häufig sogar mehr Rechtssicherheit als bei Materialien, deren Nutzungsbedingungen unklar sind.
Mythos 3: „Kostenlos im Internet bedeutet automatisch OER.“
Nicht jedes frei zugängliche Material ist automatisch ein offenes Bildungsmaterial. Ein kostenlos verfügbares Video oder ein Arbeitsblatt auf einer Website darf häufig angesehen oder im Unterricht gezeigt werden, jedoch nicht ohne Weiteres bearbeitet oder weiterverbreitet werden. Wer Materialien an den eigenen Unterricht anpassen möchte, sollte deshalb gezielt nach OER mit einer geeigneten Creative-Commons-Lizenz suchen.
Mythos 4: „OER dürfen immer kommerziell genutzt werden.“
Auch das stimmt nicht. Ob eine kommerzielle Nutzung erlaubt ist, hängt von der gewählten Creative-Commons-Lizenz ab. Enthält sie den Zusatz NC (Non Commercial), ist eine kommerzielle Nutzung ausgeschlossen. Co-WOERK empfiehlt allerdings, den NC-Baustein möglichst sparsam einzusetzen. Er kann die Nachnutzung unnötig erschweren und führt in der Praxis häufig zu Unsicherheiten darüber, was überhaupt als kommerzielle Nutzung gilt. Wer eigene Materialien offen veröffentlichen möchte, ist mit Lizenzen wie CC BY, CC BY-SA oder CC0 häufig besser beraten.
Mythos 5: „OER sind qualitativ schlechter, machen mehr Arbeit und führen zu Kontrollverlust.“
Dieses Vorurteil hält sich hartnäckig. Tatsächlich entstehen viele offene Bildungsmaterialien durch erfahrene Lehrkräfte oder werden vor ihrer Veröffentlichung didaktisch und technisch auf Herz und Nieren geprüft. Natürlich erfordert der Einstieg in offene Lizenzen zunächst etwas Einarbeitung. Langfristig sparen OER jedoch Zeit, weil Materialien rechtssicher angepasst, kombiniert und weiterentwickelt werden können. Gleichzeitig behalten Autorinnen und Autoren ihre Urheberrechte. Offene Lizenzen sorgen vielmehr dafür, dass ihre Arbeit sichtbar bleibt und leichter weiterverwendet werden kann.
Fazit der HubbS-Redaktion
OER sind weit mehr als kostenlos verfügbare Unterrichtsmaterialien. Sie schaffen Transparenz, fördern die Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und ermöglichen es, hochwertige Materialien rechtssicher weiterzuentwickeln. Wer die Grundlagen offener Lizenzen kennt, kann Unterrichtsmaterialien nicht nur einfacher teilen, sondern auch nachhaltig von der Arbeit anderer profitieren. Auf HubbS finden Lehrkräfte beruflicher Schulen zahlreiche offen lizenzierte Materialien sowie Möglichkeiten, eigene Inhalte mit der Community zu teilen und gemeinsam weiterzuentwickeln. Stöbern Sie jetzt in der Mediathek und entdecken Sie passende Materialien für Ihren Unterricht.
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