Welche Lizenz für die Berufsschule? OER rechtssicher im Unterricht einsetzen

Die Übersicht benennt die wichtigsten Informationen und Regeln für die korrekte Angabe von Lizenzen bei OER-Materialien.

Für die Verwendung von OER haben sich die Creative Commons Urheberrechtslizenzen (CC-Lizenzen) der 2001 gegründeten gemeinnützigen Organisation durchgesetzt, da sie weltweit rechtsgültig sind und eine Nutzung durch andere erleichtern.

 

Die Lizenzen werden mit vier Symbolen dargestellt:

Creative Commons Symbole im Überblick, Symbole von Creative Commons Schweiz, Tabelle von Burgert/TU München, bearbeitet von Hotter/FWU, CC BY 4.0

 

Aus der Kombination von ihnen ergeben sich sechs Standard-Lizenzen und eine Sonderlizenz (CC0):

Creative Commons Symbole im Überblick, Symbole von Creative Commons Schweiz, Tabelle von Burgert/TU München, bearbeitet von Hotter/FWU, CC BY 4.0

Mit den Grundsätzen von OER vereinbar (vervielfältigen, verwenden, verändern, verbreiten) sind nur diese Lizenzen:

  • BY („Namensnennung“):
    Kostenfreie, auch kommerzielle Nutzung, inkl. Modifikationen. Dabei müssen Angaben zu den Urhebern/ Urheberinnen, zur Lizenz und zu etwaigen Änderungen gemacht und auf den Ursprungsort und die Lizenz verlinkt werden.
  • BY-SA („Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ (ShareAlike)):
    Kostenfreie, auch kommerzielle Nutzung, inkl. Modifikationen. Dabei müssen Angaben zu den Urhebern/ Urheberinnen, zur Lizenz und zu etwaigen Änderungen gemacht und auf den Ursprungsort und die Lizenz verlinkt werden. Die auf Grundlage fremder Inhalte erstellten Materialien müssen unter die gleiche Lizenz („ShareAlike“) gestellt werden. 
  • Sonderlizenz CC0 („Creative Commons Zero“, „ohne weitere Bedingungen“): 
    Kostenfreie Nutzung, ohne Nennung des Urhebers. Entspricht „Public Domain/ gemeinfrei“. Sie bietet die größtmögliche Freiheit, da sie an „null Bedingungen“ geknüpft ist. Bildungsmaterialien mit CC0 lassen sich dadurch völlig problemlos im Unterricht, im Internet oder Intranet der Schulen nutzen, bearbeiten, verbreiten und veröffentlichen, ohne mit urheberrechtlichen Konflikten rechnen zu müssen. Es sind keine Lizenz- und anderen Hinweise wie Urheber, Quelle etc. nötig. Eine freiwillige Angabe der CC0-Lizenz und des Urhebers ist trotzdem hilfreich. Man sollte also bei der Veröffentlichung einfacher, eigener Werke wie zum Beispiel Fotos, Linklisten etc. überlegen, ob es sich nicht anbietet, diese unter CC0 zu stellen.

 

Für die Berufsschule sind Lizenzen mit Einschränkungen nicht sinnvoll, da für heterogene Klassen das Bildungsmaterial an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst und aktualisiert werden sollte. Die Zusammenarbeit zwischen Betrieb und Berufsschule kann durch das Teilen und Weiterentwickeln von Lernmaterialien verbessert werden. Auch die Einbeziehung der Auszubildenden bei der Erstellung der freien Materialien ohne Einschränkungen kann die Motivation im Unterricht erhöhen.


Folgende Lizenzen mit Einschränkungen sind deshalb für die Berufsschule nicht geeignet:

  • „ND“ („No Derivatives“): erlaubt keine Bearbeitung.
  • „NC“ (Non-commercial): schränkt auf nicht-kommerzielle Nutzung ein, was bestimmte Anwender, zum Beispiel Privatschulen, und Anwendungen, zum Beispiel Verwendung in Wikipedia, ausgrenzen kann.

 

Für die Verwendung von OER in der Berufsschule bieten sich vor allem die Lizenzen BY, BY-SA und CC0 an. Man sollte Lizenzen nicht unnötig einschränken. Bei Bildungseinrichtungen gibt es manchmal Vorgaben für die Verwendung einer bestimmten Lizenz.

 

Versionsnummer und Portierung

Bei der Lizenz muss auch immer die Versionsnummer mit angegeben werden. Im Moment ist 4.0 die letzte Version (zum Beispiel CC BY 4.0). Bis zur Version 3.0 gab es – neben reinen Übersetzungen – auch „Portierungen“ in andere Sprachen, d.h. es wurden Anpassungen an die Rechtsordnung des Landes durchgeführt (zum Beispiel CC BY 3.0 DE). Ab 4.0 gibt es nur noch internationale Versionen, die überall rechtlich gültig sind und lediglich übersetzt werden.

 

Genaue Lizenzangabe

Die CC-Lizenzen müssen immer genau angegeben werden. Hier hilft die TULLU-Regel:

  • Titel des Materials (ab Version 4.0 freiwillig)
  • Urheber/in des Materials
  • Lizenz: CC-Lizenz für Weiternutzung
  • Link zu der Lizenz (https://creativecommons.org/licenses/)
  • Ursprungsort: URL (Webseite) des Materials

 

Die TULLU-Regel zur korrekten Verwendung von offen lizenzierten Werken
Diese Eselsbrücke hilft beim Erinnern an die wichtigsten anzugebenden Informationen bei offen lizensierten Werken.

Neben den Angaben nach der TULLU-Regel ist es auch notwendig, Veränderungen am Material, wie zum Beispiel Bildausschnitte, Übersetzungen, anzugeben. Formatänderungen und Digitalisierungen fallen nicht darunter.

Das Erklärvideo „OER kompakt – Was sind Open Educational Resources?“ auf YouTube gibt eine Einführung in OER und die CC-Lizenzen: https://youtu.be/1WnZD7E8FKY.

 

Dieser Text steht unter der CC BY 4.0-Lizenz. Der Name der Urheberin soll bei einer Weiterverwendung wie folgt genannt werden: Susanne Friz für FWU Institut für Film und Bild.

Autor
Susanne Friz
aktualisiert
aktualisiert: 26.07.2023