Neue Ausbildungsordnung für Verfahrensmechaniker Glastechnik (m/w/d)
Verfahrensmechanikerinnen und Verfahrensmechaniker Glastechnik stellen Glas her und verarbeiten es zu Glasprodukten. Da sich die Anforderungen bei der Produktion in den letzten Jahren geändert haben und die Steuerung von Produktionsanlagen an Bedeutung gewonnen hat, wurde eine Anpassung der Ausbildungsinhalte erforderlich.
In der neuen Ausbildungsordnung stehen die Steuerung und die Überwachung der Produktionsanlagen sowie die Analyse von Störungen und das Einleiten von Gegenmaßnahmen im Mittelpunkt. Die beiden Einsatzgebiete „Flachglas“ und „Hohlglas“ wurden neu eingeführt. Dadurch kann in der Ausbildungsordnung stärker auf die Anforderungen in den Verfahren der Flach- und Hohlglasherstellung eingegangen werden.
Außerdem wurde die gestreckte Abschlussprüfung als neue Prüfungsstruktur verankert. Dabei findet keine Zwischenprüfung statt, sondern eine Abschlussprüfung, die sich aus zwei bewerteten Teilen zusammensetzt. Die beiden Teile werden zeitlich voneinander getrennt geprüft und fließen beide in das Gesamtergebnis ein.
Die modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung entwickelte Rahmenlehrplan lösen die bestehende Regelung aus dem Jahr 2002 ab.
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