Modernisierung der Bauberufe

Die Neuordnung von 19 Berufen wird auf der Didacta vorgestellt.
Neuordnung der Bauberufe auf der Didacta
Konrad Köthke-Toussaint präsentiert die geplanten Neuerungen bei den Bauberufen.

Die derzeit geltende Ausbildungsverordnung wurde 1999 erlassen. Seitdem hat sich im Bauwesen technisch viel getan. In der Praxis sind längst modernste Gerätschaften im Einsatz und man bedient Maschinen unter der Beachtung von Emissionen. Es war also an der Zeit, dass sich die vielen Neuerungen auch in den Lehrplänen wiederfinden.

Auf der Didacta erläutert Konrad Köthke-Toussaint, Leiter vom Kompetenzzentrum Berufsbildung und Personalentwicklung beim Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, die geplante Neuordnung von 19 Bauberufen. Zunächst zeigt er eine Übersicht mit den betroffenen Ausbildungsberufen:


Ausbauberufe

  • Ausbaufacharbeiter/in
  • Zimmerer/Zimmerin
  • Stuckateur/in
  • Estrichleger/in
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in
  • Trockenbaumonteur/in

Hochbauberufe

  • Hochbaufacharbeiter/in
  • Maurer/in
  • Beton- und Stahlbetonbauer/in
  • Feuerungs- und Schornsteinbauer/in
  • Bauwerksmechaniker/in für Abbruch- und Betontrenntechnik

Tiefbauberufe

  • Tiefbaufacharbeiter/in
  • Straßenbauer/in
  • Neu: Kanalbauer/in für Infrastrukturtechnik (bisher Kanalbauer/-in)
  • Neu: Leitungsbauer/in für Infrastrukturtechnik (bisher Rohrleitungsbauer/in)
  • Brunnenbauer/in
  • Spezialtiefbauer/in
  • Gleisbauer/in

 

Mit der Neuordnung werden die Kompetenzen zu Digitalisierung und Nachhaltigkeit in den Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen verankert. Es gibt zwei neue Tiefbauberufe mit Infrastrukturschwerpunkt. Die breite Grundausbildung bleibt bei allen Berufen erhalten, ebenso die verpflichtende überbetriebliche Ausbildung. 

Ein weiteres Ziel der Neuordnung ist eine Attraktivitätssteigerung der Berufe durch mehr Flexibilisierung und Individualisierung. Die neu eingeführte gestreckte Abschlussprüfung für dreijährige Berufe ermöglicht zum Beispiel, dass man nach zwei Jahren auch erst einmal einen Berufsabschluss als Ausbau-, Hoch- oder Tiefbaufacharbeiter/in machen kann. Und dann hat man die Möglichkeit, sich später auf einen anderen Bauberuf zu spezialisieren. 

Ein wunder Punkt ist die Frage, wann die Umsetzung der Neuordnung startet. Geplant war dies ursprünglich bereits für August 2024. Man sei derzeit aber noch in der Abstimmung. Dabei gehe es unter anderem um die Einführung von über 300 Kursen, in denen die Ausbildungsinhalte vermittelt werden sollen. Das könne noch 1 bis 2 Jahre dauern.

Autor
HubbS-Redaktion
aktualisiert
aktualisiert: 23.02.2024