DGUV Regel 109-009 - Fahrzeuginstandhaltung

Diese DGUV Regel richtet sich an alle Unternehmen, die Fahrzeuge instandhalten. Der Begriff Instandhaltung umfasst dabei die Instandsetzung, Inspektion und Wartung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen. Sie spiegelt den anerkannten Stand der Technik für alle Bereiche des Fachgebietes Fahrzeuginstandhaltung wider. Sie beschreibt umfassend konkrete Präventionsmaßnahmen für spezifische Arbeitsverfahren, Tätigkeiten und Arbeitsplätze in der Fahrzeuginstandhaltung. Gleichzeitig stellt sie die wichtigsten Anforderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in Kfz-Werkstätten bzw. Werkstätten für o.g. Fahrzeuge in kompakter Form dar.
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