Bauen und Wohnen

Text: Bauen und Wohnen
Zwar kennt das Grundgesetz kein "Recht auf Wohnen", die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und der UN-Sozialpakt verpflichten den Gesetzgeber gleichwohl dazu, alles in seiner Macht stehende zu tun, um Wohnungslosigkeit zu verhindern, eine ausreichende Verfügbarkeit von Wohnraum sicherzustellen, Wohnkosten auf ein erträgliches Maß zu begrenzen und Diskriminierungen vorzubeugen. | Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ) Nr. 51-52/2022
Lernressource Text
Sprache Deutsch
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