Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte in Bremen
Die Überlegungen zur Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften gewinnen immer mehr an Bedeutung. Hintergrund sind nicht nur laufende Diskussionen über Arbeitsbelastung und Arbeitsschutz im Schulbereich. So besteht nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2022 für Arbeitgeber die Pflicht, ein objektives und verlässliches System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen – ein Gesetzentwurf dazu wird gerade vom Bundesarbeitsministerium entwickelt.
Außerdem legten bereits mehrere Studien, beispielsweise aus Baden-Württemberg, Berlin und Sachsen, offen, dass Lehrkräfte in der Regel deutlich über die vorgegebene Arbeitszeit hinaus arbeiten.
Bremen startet Pilotprojekt
Bremen startet nun als erstes Bundesland ein Pilotprojekt zur digitalen Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte. Ab dem Schuljahr 2026/27 dokumentieren Beschäftigte an neun ausgewählten Schulen für die Dauer eines Schuljahres ihre Arbeitszeit mithilfe einer App auf mobilen Endgeräten. Laut Bremer Bildungsressort ist das Ziel, eine rechtssichere und dauerhaft nutzbare Lösung zu gestalten, die in einer neuen Lehrkräftearbeitszeit- und Dienstverordnung verankert werden soll.
Die teilnehmenden Lehrkräfte können ihre Arbeitszeiten verschiedenen Tätigkeitsbereichen wie Unterricht, Unterrichtsvorbereitung oder Korrekturen zuordnen. Die so gewonnenen Daten sollen Erkenntnisse darüber liefern, wie sich Arbeitsaufgaben innerhalb und außerhalb des Unterrichts verteilen und welche Tätigkeiten besonders zeitintensiv sind.
Nach Einschätzung des Bremer Schulsenators Mark Rackles stellten im Vorfeld insbesondere datenschutz- und personalrechtliche Fragen hohe Anforderungen an die Umsetzung. Im Zentrum der Diskussion stand dabei die Frage, wie Arbeitszeitdaten erfasst und genutzt werden können, ohne dass die Zeiterfassung als Instrument der Leistungs- oder Verhaltenskontrolle verstanden wird.
Bundesweite Relevanz
Die Entwicklungen in Bremen verdeutlichen, dass die Frage der Arbeitszeiterfassung zunehmend Aufmerksamkeit erhält. Befürworter sehen darin vor allem ein Instrument des Arbeitsschutzes und der Transparenz. Gleichzeitig stellen sich Fragen zur praktischen Umsetzung, zum Datenschutz sowie zu möglichen Auswirkungen auf die Organisation und die Kosten schulischer Arbeit.
Das Bremer Pilotprojekt könnte in den kommenden Jahren wichtige Erkenntnisse darüber liefern, wie sich digitale Arbeitszeiterfassung im Schulalltag umsetzen lässt. Die Ergebnisse dürften daher auch für andere Bundesländer von Interesse sein, die sich mit vergleichbaren Anforderungen und Fragestellungen beschäftigen.
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