Schutz, Befähigung, Teilhabe: Pornografie, Cybergrooming, Sexting

Kategorie
Fort- und Weiterbildung
Zeit
bis 
Format
Online
Veranstalter
Die Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW

Moderner Kinder- und Jugendmedienschutz für die pädagogische Praxis

Immer früher bestimmen digitale Medien das Leben von Kindern und Jugendlichen. Sie bieten Raum für Austausch, Kreativität, Spiel und Unterhaltung. Gleichzeitig bestehen Risiken und Einflüsse, welche die Entwicklung im Kindes- und Jugendalter beeinträchtigen oder gefährden können. 

  • Wie können Kinder und Jugendliche dabei unterstützt werden, digitale Medien altersgerecht und unbeschwert zu nutzen?
  • Wie wirken sich digitale Entwicklungen auf einen modernen Kinder- und Jugendmedienschutz aus?
  • Welche Verantwortung haben Anbieterinnen und Anbieter?
  • Wie können Eltern und Fachkräfte bei ihrem Erziehungsauftrag unterstützt werden? 


Diese und weitere Fragen können die Teilnehmenden mit Expertinnen und Experten der  Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und den anderen Teilnehmenden der Veranstaltungsreihe diskutieren.

Pornografie, Cybergrooming, Sexting: Abgrenzung, Rechtslage und Konsequenzen für die Kinder- und Jugendarbeit

Die Ausweitung wichtiger Erfahrungsräume von Kindern und Jugendlichen auf den digitalen Bereich führt dazu, dass sie auch online mit sexuellen Grenzverletzungen konfrontiert werden können. Dies findet vor allem in digitalen Diensten wie Social Media, Instant-Messaging und Online-Games statt. Die Formen sexueller Gewalt und Belästigungen sind dabei vielfältig und die Rechtslage mitunter höchst komplex.

Im Online-Workshop mit den Referentinnen Cornelia Schüller, Merle Bieler und Sarah Herrmann von der BzKJ wird entsprechendes Wissen praxisnah vermittelt. Der Fokus liegt hierbei auf den Phänomenen „Pornografie“, „Cybergrooming“ und „Sexting“ sowie der Beantwortung folgender Fragen:

  • Was ist hierunter jeweils zu verstehen?
  • Welche aktuellen Herausforderungen gibt es?
  • Wo fängt strafbares Handeln an?
  • Können Kinder und Jugendliche auch selber zu Täterinnen und Tätern werden?
  • Wie ist die Rechtslage unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesentwicklungen?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, Kinder und Jugendliche zu schützen – bei zeitgleicher Wahrung von Befähigung und Teilhabe?
  • Welche Voraussetzungen müssen dabei seitens der Anbieter digitaler Dienste gemäß der Gesetzgebung erfüllt werden?
  • Welche Unterstützungsformen und Hilfsangebote gibt es bereits?


Der Workshop beginnt mit einem einführenden Vortrag, in dem diese Fragen behandelt werden. Im Anschluss werden die Teilnehmenden dazu eingeladen, gemeinsam mit den Referentinnen Handlungsempfehlungen im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit zu erarbeiten. Selbstverständlich gibt es auch Raum für Fragen und Diskussionen.

Dozentinnen

  • Merle Bieler
  • Cornelia Schüller
  • Sarah Herrmann

Kooperationspartner

  • Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
  • Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD)

Weitere Termine

  1. Di 17.3.2026 (17 – 18:30 Uhr)
    Indizierung jugendgefährdender Medien: Welche Medien gelten als kinder- und jugendgefährdend? Was sind mögliche Rechtsfolgen?
  2. Di 2.6.2026 (17 – 18:30 Uhr)
    Neue digitale Trends, neue Gefährdungen: Rechtliche Grundlagen des Kinder- und Jugendmedienschutzes
  3. Di 15.9.2026 (17 – 18:30 Uhr)
    Radikal online: Kinder und Jugendliche als Zielgruppe extremistischer Online-Aktivitäten

Hinweis

Die kostenfreien Online-Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander besucht werden. Jede Veranstaltung beginnt mit einem einführenden Vortrag durch Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.

Eine Anmeldung ist erforderlich.

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