Schutz, Befähigung, Teilhabe: Radikal online

Kategorie
Fort- und Weiterbildung
Zeit
bis 
Format
Online
Veranstalter
Die Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW

Moderner Kinder- und Jugendmedienschutz für die pädagogische Praxis

Immer früher bestimmen digitale Medien das Leben von Kindern und Jugendlichen. Sie bieten Raum für Austausch, Kreativität, Spiel und Unterhaltung. Gleichzeitig bestehen Risiken und Einflüsse, welche die Entwicklung im Kindes- und Jugendalter beeinträchtigen oder gefährden können. 

  • Wie können Kinder und Jugendliche dabei unterstützt werden, digitale Medien altersgerecht und unbeschwert zu nutzen?
  • Wie wirken sich digitale Entwicklungen auf einen modernen Kinder- und Jugendmedienschutz aus?
  • Welche Verantwortung haben Anbieterinnen und Anbieter?
  • Wie können Eltern und Fachkräfte bei ihrem Erziehungsauftrag unterstützt werden. 


Diese und weitere Fragen können die Teilnehmenden mit Expertinnen und Experten der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und den anderen Teilnehmenden der Veranstaltungsreihe diskutieren.

Radikal online: Kinder und Jugendliche als Zielgruppe extremistischer Online-Aktivitäten

Kinder und Jugendliche gelten als wichtigste Zielgruppe extremistischer Online-Aktivitäten. Aus Sicht des Kinder- und Jugendmedienschutzes stellt sich daher die Frage, wie Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Inhalten wie Propaganda, Fake News oder Hate Speech, aber auch vor Interaktionsrisiken wie einer direkten Ansprache zur Radikalisierung geschützt werden können. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Kinder nicht nur ein Recht auf Schutz, sondern auch ein Recht auf digitale Teil-habe und Befähigung haben.

  • Wie aber können diese Rechte gemäß Kinder- und Jugendmedienschutz in ein passendes Verhältnis gesetzt werden, um Kinder vor Radikalisierung und extremistischen Inhalten bestmöglich zu schützen?
  • Welche Rolle spielen Soziale Netzwerke, Messenger und digitale Spiele bei einer möglichen Radikalisierung?
  • Wie wirken sich Künstliche Intelligenz und anbieterseitige Empfehlungssysteme in diesem Zusammenhang aus?
  • Warum können gerade Kinder und Jugendliche besonders anfällig für extremistische Online-Inhalte und -Ansprachen sein?


Mit diesen und weiteren Fragen soll sich im Workshop auf Vortrags- und Diskussionsebene mit den Teilnehmenden auseinandergesetzt werden. Darauf aufbauend, wird sich mit verschiedenen Möglichkeiten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährdenden und beeinträchtigenden Inhalten und Interaktionen beschäftigt. Beispiele aus der Indizierung von jugendgefährdenden Medien sowie die Vorstellung anbieterseitiger Vorsorgemaßnahmen runden den Workshop ab.

Der Online-Workshop mit Martin Müsgens, Niklas Schmidt und Martin Holbach von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz beginnt mit einem einführenden Vortrag. Die Teilnehmenden haben zudem die Möglichkeit, sich selbst einen Eindruck von den gefährdenden Inhalten zu verschaffen und werden zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch eingeladen. Selbstverständlich gibt es auch Raum für Fragen und Diskussion.

Dozenten

  • Martin Müsgens
  • Niklas Schmidt
  • Martin Holbach

Kooperationspartner

  • Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
  • Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD)

Weitere Termine

  1. Di 17.3.2026 (17 – 18:30 Uhr)
    Indizierung jugendgefährdender Medien: Welche Medien gelten als kinder- und jugendgefährdend? Was sind mögliche Rechtsfolgen?
  2. Di 2.6.2026 (17 – 18:30 Uhr)
    Neue digitale Trends, neue Gefährdungen: Rechtliche Grundlagen des Kinder- und Jugendmedienschutzes
  3. Di 1.12.2026 (17 – 18:30 Uhr)
    Pornografie, Cybergrooming, Sexting: Abgrenzung, Rechtslage und Konsequenzen für die Kinder- und Jugendarbeit

Hinweis

Die kostenfreien Online-Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander besucht werden. Jede Veranstaltung beginnt mit einem einführenden Vortrag durch Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.

Eine Anmeldung ist erforderlich.

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