Technische Regeln für Gefahrstoffe: Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe

Broschuere: Technische Regeln für Gefahrstoffe: Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe
Diese TRGS enthält ein Verzeichnis von Stoffen, die auf der Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse gemäß § 2 Absatz 3 Nr. 3 GefStoffV als krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch der Kategorien 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden. Die TRGS 905 führt Stoffe auf, die nicht im Anhang der CLP-Verordnung genannt sind, sowie Stoffe, für die der AGS eine von der CLP-Verordnung abweichende Einstufung beschlossen hat. Diese TRGS beinhaltet: Hinweise auf Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, besondere Stoffgruppen, Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe, Verzeichnis krebserzeugender Stoffe der Kategorien 1A oder 1B mit stoffspezifischen Konzentrationsgrenzen für die Einstufung von Gemischen dieser Stoffe und Verzeichnis der CAS-Nummern.
Broschüre öffnen

Als Anwendung installieren

Installieren Sie HubbS als App für ein besseres Nutzungserlebnis. Mehr erfahren.

Abbrechen