I care Pflege | Pflegetechniken | Injektionen und rechtliche Bestimmungen (Arbeitsblatt)
Die Injektion ist ein invasiver Eingriff in den Körper eines Menschen. Sie kann als Körperverletzung gewertet werden, wenn sie ohne Zustimmung der betroffenen Person, der Erziehungsberechtigten oder des Betreuers (z. B. bei Menschen mit Demenz) durchgeführt wird (§ 223 Strafgesetzbuch). Die Anordnungsverantwortung trägt bei einer Injektion immer der Arzt. Die Injektion selbst kann er an Pflegende delegieren. Voraussetzung ist, dass diese hinreichend geschult sind und der Arzt sich von den fachlichen Fähigkeiten überzeugt hat.
| Lernressource | Arbeitsblatt |
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