Glücksspiel: Nix für Jugendliche
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) haben die 4. Auflage des Faltblatts »Glücksspiel: Nix für Jugendliche« in einer aktualisierten Version veröffentlicht. Der Flyer steht nunmehr auch in einer barrierefreien Fassung zur Verfügung. Kindern und Jugendlichen, die jünger als 18 Jahre sind, ist das Spielen an Geldspielgeräten nicht gestattet. Nicht in Spielhallen. Nicht in der Gastronomie. Doch einige junge Menschen finden aufgrund der Verfügbarkeit, schneller Spielabfolgen, hoher Gewinnversprechen und interaktiver Elemente die dort aufgestellten Geldspielgeräte verlockend. Das Faltblatt enthält einen Aufkleber und informiert schwerpunktmäßig über den Glücksspiel-Paragraphen des Jugendschutzgesetzes (§ 6), fasst aber ebenso Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes bei Tabak, Bier, Wein, Spirituosen, Alkopops und dem Aufenthalt in Gaststätten und Diskotheken zusammen.
Dr. Franziska Giffey, Bundesministerium für Familie, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ), Senioren
| Lernressource | Flyer |
| Lizenz | Copyright, freier Zugang |
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| Sprache | Deutsch |
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