Föderalismus in Deutschland

Der Föderalismus ist das staatliche Organisationsprinzip in der Bundesrepublik Deutschland. 1949 wurde er im Grundgesetz verfassungsrechtlich verankert. Kennzeichen des deutschen föderalen Systems ist die enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Letztere beteiligen sich über den Bundesrat an der Gesetzgebung, wirken bei EU-Angelegenheiten mit und setzen Bundesgesetze über ihre Verwaltungen um. In den vergangenen Jahrzehnten wurde das föderale System in mehreren Reformschritten umgestaltet. Diskutiert wurde und wird häufig die Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs zwischen den Ländern. Bis 2019 scheint eine Reform des Finanzföderalismus unumgänglich. Das Heft informiert über Geschichte und Charakteristika des Föderalismus in Deutschland. | Heft 318
Bundeszentrale für politische Bildung
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Sprache | Deutsch |
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