Neue Rahmenpläne für die Pflegefachassistenzausbildung

Der Rahmenlehrplan unterstützt Pflegeschulen zum Start der Ausbildung ab 1.1.2027.
Altenpflegerin mit einer Seniorin im Rollstuhl
Mit der neuen Ausbildung werden Pflegefachassistenzpersonen mehr Aufgaben übernehmen, die jetzt noch von Pflegefachkräften durchgeführt werden. © iStock / kzenon

Zum 1.1.2027 wird durch das Pflegefachassistenzgesetz die neue, vergütete und bundeseinheitlich geregelte Pflegefachassistenzausbildung eingeführt. Sie löst die bisher 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ab. 

Mit dem Rahmenlehrplan und dem Rahmenausbildungsplan erhalten Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildungen fachlich fundierte Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der Pflegefachassistenzausbildung. 

Pflegefachassistenzpersonen sollen zukünftig vermehrt Aufgaben durchführen können, die heute noch teilweise von Pflegefachpersonen durchgeführt werden. Damit werden Pflegefachpersonen deutlich entlastet; die Effizienz der pflegerischen Versorgung soll so verbessert und Wegezeiten reduziert werden.

Die Pflegefachassistenzausbildung hat folgende zentrale Merkmale:

  • Die Dauer der Ausbildung beträgt 18 Monate (in Teilzeit bis zu 36 Monate). Bei beruflicher Vorerfahrung gibt es Verkürzungsmöglichkeiten.
  • Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Hauptschulabschluss. Es ist aber auch eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung möglich.
  • Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege.
  • Es besteht ein Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Bisher erhielten nur rund die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung. Die Finanzierung erfolgt gemäß Pflegeberufegesetz.

Hintergrund:

Die Rahmenpläne enthalten konkrete Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung. Sie dienen als Orientierungshilfe zur Umsetzung der Ausbildung und haben eine empfehlende Wirkung für die Lehrpläne der Länder und die schulinternen Curricula der Pflegeschulen. 

Mit der neuen Ausbildung soll die Attraktivität des Berufs gesteigert werden, um mehr Personal für die Ausbildung zu gewinnen. Für die Absolventinnen und Absolventen besteht die Möglichkeit, deutschlandweit in allen Versorgungsbereichen in der Pflege zu arbeiten.

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