Neue Rahmenlehrpläne für die luftfahrttechnischen Berufe

Die Rahmenlehrpläne für Fluggerätelektroniker (m/w/d) und Fluggerätmechaniker (m/w/d) wurden gemäß neuer EU-Verordnung aktualisiert.
Ein Fluggerätmechaniker untersucht ein Flugzeug
Kenntnisse über häufige Produktionsfehler stehen im neuen Rahmenlehrplan für Fluggerätmechaniker stärker im Fokus. © iStock / industryview

Die aktualisierten Rahmenlehrpläne für die luftfahrttechnischen Ausbildungsberufe sind da. Die neuen Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne treten zum 01.08.2024 in Kraft. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Ausbildungsordnungen an veränderte EU-Anforderungen angepasst, sodass die in Deutschland ausgebildeten Fluggerätelektroniker (m/w/d) und Fluggerätmechaniker (m/w/d) keine gesonderten Prüfungen für den Erhalt einer sogenannten CAT A-Lizenz ablegen müssen.

Schwerpunkte der Änderungen

In den Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz (KMK) wurden die berufsbezogenen Vorbemerkungen sowie die Lernfelder an die Regelung zur Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie an Aspekte der Nachhaltigkeit und der digitalisierten Arbeitswelt angepasst. Qualitätssicherung und Risikomanagement haben in den Ausbildungsordnungen an Bedeutung gewonnen. Im technischen Bereich rücken Kenntnisse über gängige Fertigungsverfahren und häufige Produktionsfehler stärker in den Fokus. Außerdem wurden die bereits am 1. August 2021 in Kraft getretenen Standardberufsbildpositionen in die Verordnungen aufgenommen. 

Die Verordnung zur Änderung der Ausbildungsverordnungen der luftfahrttechnischen Ausbildungsberufe wurde am 14.06.24 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Fundstelle lautet BGBl. 2024 I Nr. 186. Weitere Hinweise zur Neuordnung finden Sie beim BIBB.

Autor
HubbS-Redaktion
aktualisiert
aktualisiert: 27.06.2024