OER, KI und Lizenzen – Teil 1. Transparenz und Urheberrechte
Fabian Rack, unter anderem Anwalt bei iRights e.V., erklärt, wie man künstliche Intelligenz (KI) bei der Erstellung von Open Educational Resources (OER) nutzen kann und welche rechtlichen Aspekte dabei wichtig sind. Er zeigt, dass man KI-generierte Inhalte meist nicht kennzeichnen muss – außer in bestimmten Fällen wie wissenschaftlichen Arbeiten oder Deepfakes, wie es die EU-KI-Verordnung verlangt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob KI-Anbieter*innen urheberrechtlich geschützte Inhalte für das Training ihrer Modelle verwenden dürfen. Während gesetzliche Ausnahmen wie Text- und Data-Mining das teilweise erlauben, fordern viele Urheber*innen mehr Kontrolle oder eine Vergütung. Bei OER ist das KI-Training in der Regel erlaubt, solange die Lizenzbedingungen eingehalten werden. Die Diskussion um mögliche Einschränkungen steht jedoch im Spannungsverhältnis zum offenen Charakter von OER. Laut Fabian sind KI-generierte Inhalte in der Regel gemeinfrei. Wenn Menschen diese Inhalte weiterentwickeln, kann daraus ein urheberrechtlich geschütztes Werk entstehen.
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- Nutzungsrechte
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Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung erlaubt. Namensnennung erforderlich.CC BY
- Herkunftsnachweis
- "OER, KI und Lizenzen – Teil 1. Transparenz und Urheberrechte" von , lizenziert unter CC BY 4.0
- Original-URL
- https://oercamp.de/material/oer-ki-und-lizenzen-teil-1/
| Lernressource | Video |
| Lizenz | CC BY 4.0 |
| Zusätzliche Lizenzinformationen | Video „OER, KI und Lizenzen – Teil 1“ von Agentur J&K – Jöran und Konsorten für die OERcamp Werkstatt 2025 | oercamp.de |
| Sprache | Deutsch |
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