Kinder und Jugendparlamente müssen nicht neutral sein

Handreichung: Kinder und Jugendparlamente müssen nicht neutral sein
Kinder- und Jugendparlamente (KiJuPas) sowie andere kommunale Beteiligungsgremien für junge Menschen sind Orte gelebter Demokratie. Sie sind bundesweit unterschiedlich gestaltet und in kommunale Prozesse eingebunden. Sie geben jungen Menschen die Möglichkeit, sich politisch einzubringen, eigene Anliegen zu formulieren, über Themen zu debattieren und die Interessen ihrer Generation in die kommunale Politik zu tragen. In der Praxis werden KiJuPas und ihre erwachsenen Begleitpersonen immer wieder mit der Forderung nach „Neutralität“ konfrontiert. Dabei wird behauptet, dass sie keine Stellung zu politischen Themen oder Parteien beziehen dürften, sondern sich an ein „Neutralitätsgebot“ oder eine „Neutralitätspflicht“ halten müssten. Doch diese Behauptung ist rechtlich nicht haltbar. Die Akademie für Kinder- und Jugendparlamente hat zur Klärung von zwei Juristen, Dr. Alexander Heger und Dr. Paul Lorenz, ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Dieses Gutachten stellt klar, dass Kinder- und Jugendparlamente keiner Neutralitätspflicht und keinem Neutralitätsgebot unterliegen.
Handreichung öffnen
Lernressource Handreichung
Lizenz Copyright, freier Zugang
Sprache Deutsch
Medium melden
ähnliche Materialien

Als Anwendung installieren

Installieren Sie HubbS als App für ein besseres Nutzungserlebnis. Mehr erfahren.

Abbrechen