DGUV Regel 112-190 - Benutzung von Atemschutzgeräten

Broschuere: DGUV Regel 112-190 - Benutzung von Atemschutzgeräten
DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können. Sie zeigen Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Die DGUV Regel 112-190 dient Unternehmerinnen und Unternehmern sowie allen weiteren Akteuren im Arbeitsschutz als Hilfestellung bei der Auswahl und dem Einsatz von Atemschutzgeräten. Detailliert werden die Themen Einteilung von Atemschutzgeräten, Auswahlprozess, Anpassungsüberprüfung, Benutzung, Gebrauchsdauer, arbeitsmedizinische Vorsorge/Eignungsuntersuchung sowie Funktionsbeschreibung der Atemschutzgeräte behandelt.
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