Stärkung der Fachpraxislehrkräfte an berufsbildenden Schulen in Thüringen

Der dauerhafte Einsatz von Praxislehrkräften im fachtheoretischen Unterricht ist zukünftig möglich.
Berufsschullehrer und Azubis in der Schule
In Thüringen werden Einstellungen an berufsbildenden Schulen für Bewerber mit einem Meisterabschluss nach Handwerksordnung geöffnet. © iStock / industryview

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) hat die Einsatzmöglichkeiten und die Vergütung von Fachpraxislehrkräften an berufsbildenden Schulen neu geregelt. Damit wird ein weiterer Punkt des Maßnahmenpakets zur Sicherung der Unterrichtsversorgung, zur Entlastung von Lehrkräften und zur Weiterentwicklung der Schulen in Thüringen umgesetzt. Ziel der Maßnahmen ist es, Fachlehrkräften, die neben fachpraktischem auch -theoretischen Unterricht erteilen, diese Tätigkeit dauerhaft zu ermöglichen und sie entsprechend ihrer Qualifikation und ihres tatsächlichen Einsatzes zu vergüten.

Künftig sollen Einstellungen an berufsbildenden Schulen grundsätzlich auch für Bewerberinnen und Bewerber mit einem Meisterabschluss nach Handwerksordnung oder Berufsbildungsgesetz sowie für Absolventinnen und Absolventen von Fachschulen auch für den fachtheoretischen Unterricht geöffnet werden. Entsprechend ihrer Qualifikation ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 10 nach der Entgeltordnung für Lehrkräfte der Länder vorgesehen. Aktuell sind 335 Personen an den Thüringer berufsbildenden Schulen als Fachpraxislehrkräfte tätig und vielfach in den Entgeltgruppen TV-L 8 und 9 eingruppiert. Mit der Neuerung werden diese Lehrkräfte tariflich künftig gleichgestellt mit Lehrkräften gleicher Qualifikation, die an Regelschulen eingesetzt sind. Gleichzeitig erhalten die berufsbildenden Schulen mehr Flexibilität beim Einsatz im fachtheoretischen Unterricht.

Minister Christian Tischner: „Fachpraxislehrkräfte leisten bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung an berufsbildenden Schulen. Künftig können sie auf Grundlage eines Personalentwicklungskonzepts und damit geknüpft an Qualifizierungsmaßnahmen auch dauerhaft im theoretischen Unterricht eingesetzt werden. So werden vorhandene Kompetenzen besser genutzt und zusätzliche Unterrichtskapazitäten geschaffen.“

Um von der Höhergruppierung zu profitieren, bekundet der Fachpraxislehrer sein Interesse an einem dauerhaften Unterrichtseinsatz im fachtheoretischen Unterricht formlos bis Ende Mai gegenüber der Schulleitung. Die Schulleitung muss einen Bedarf identifiziert haben, der nicht durch vorhandene Berufsschullehrkräfte an der Schule gedeckt wird. Die staatlichen Schulämter beraten die betreffenden Fachpraxislehrer hinsichtlich der Auswirkungen eines Entgeltgruppenwechsels und der Notwendigkeit zur Teilnahme an einem Qualifizierungsangebot. Die Fortbildungen starten mit Beginn des neuen Schuljahres und werden als Online-Format, ergänzt durch Selbstlerneinheiten, durchgeführt. Eine berufsbegleitende Teilnahme ist damit möglich. Am Ende der Qualifizierung findet eine Unterrichtshospitation durch die Schulleitung statt. Nach der erfolgreichen Hospitation kann die Vertragsanpassung erfolgen.

Hintergrund

Der Begriff Fachpraxislehrer benennt eine Person, die aufgrund ihrer eigenen berufspraktischen Qualifikation im Unterricht an einer berufsbildenden Schule eingesetzt wird. Diese Personen sind keine ausgebildeten Lehrkräfte, die fachliche Eignung für das Unterrichten besteht in der Qualifikation als Handwerksmeister oder in einem entsprechenden Fachschulabschluss. 

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Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
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