Neuordnung der Berufe Schornsteinfeger (m/w/d) und Kaufleute für Büromanagement
Zum 01.08.2025 treten die neuen Rahmenlehrpläne in Kraft.
Wir haben in diesem Beitrag die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.
Schornsteinfeger (m/w/d): mehr alternative Energiequellen und mehr Dienstleistungen

Durch die Energiewende kommt es in Gebäuden zunehmend zu einer Abkehr von fossilen Brennstoffen und zu einer vermehrten Zuwendung hin zu regenerativen Energien. Dadurch ändern sich die Anforderungen an die Messungen. Gleichzeitig spielen Dienstleistungen eine immer wichtigere Rolle.
Wesentliche Neuerungen:
- Veränderte Messungen und Analysen an technischen Anlagen
- Einsatz von hochtechnologischer Bau- und Anlagentechnik
- Integration der neuen Standardberufsbildpositionen
- Verankerung von fachspezifischen Nachhaltigkeitsaspekten
Kaufmann für Büromanagement (m/w/d): Erprobungsverordnung wird Dauerrecht
Bei den Kaufleuten für Büromanagement wird in der Neuordnung die Erprobungsverordnung in Dauerrecht überführt. Änderungen betreffen vor allem die Integration der neuen Standardberufsbildpositionen, die restlichen Inhalte wurden redaktionell angepasst und bleiben im Wesentlichen unberührt.
Wesentliche Neuerungen:
- Überführung der gestreckten Abschlussprüfung in Dauerrecht
- Integration der neuen Standardberufsbildpositionen (u. a. „Digitalisierte Arbeitswelt“)
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HubbS-Redaktion
aktualisiert: 24.03.2025