Neue Mindestvergütungen in der Ausbildung ab 2026

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) veröffentlicht neue Mindestvergütungen für Auszubildende im Jahr 2026.

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) schreibt eine jährliche Anpassung der Mindestvergütung in dualen Ausbildungen vor. Das BIBB hat die Vergütung für das erste Ausbildungsjahr nun entsprechend berechnet. Für das zweite bis vierte Ausbildungsjahr greifen prozentuale Aufschläge auf die Mindestvergütung des ersten Ausbildungsjahres: im zweiten Ausbildungsjahr 18 Prozent, 35 Prozent für das dritte Ausbildungsjahr und 40 Prozent für das vierte Ausbildungsjahr. Im Durchschnitt steigt die Vergütung im kommenden Jahr um 6,2 Prozent.

Das ist die neue Mindestausbildungsvergütung ab dem 1. Januar 2026:

Ein Stapel von Euromünzen mit verschwommenem Hintergrund.
Im kommenden Jahr steigt die Mindestausbildungsvergütung um 6,2 Prozent. ©iStock / MarianVejcik 
  • 724 Euro im 1. Ausbildungsjahr
  • 854 Euro im 2. Ausbildungsjahr
  • 977 Euro im 3. Ausbildungsjahr
  • 1014 Euro im 4. Ausbildungsjahr

 

Diese Untergrenzen gelten für alle Auszubildenden in der dualen Ausbildung, die ihre Ausbildung im kommenden Jahr beginnen.

Davon ausgenommen sind tarifgebundene Betriebe: Hier dürfen Arbeitgeber auch Vergütungen unterhalb dieser Grenzen zahlen. De facto erhält der weitaus überwiegende Teil der Auszubildenden mit Tarifvertrag mehr Geld. Nach Berechnungen des BIBB lag im Jahr 2024 das durchschnittliche Monatsgehalt von Azubis in tarifgebundenen Betrieben bei 1133 Euro brutto.

Destatis errechnete für April 2024 sogar einen durchschnittlichen Verdienst von 1238 Euro brutto. Dabei wurden duale und schulische Ausbildungen zusammen betrachtet. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel Das verdienen Ihre Auszubildenden im Vergleich.

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Autor
HubbS-Redaktion
aktualisiert
Veröffentlicht: 14.10.2025