Neue Ausbildungsordnung für Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin

Der Ausbildungsberuf „Verfahrensmechaniker/-innen für Kunststoff- und Kautschuktechnik“ wurde neu geordnet.
Ein Kunststoff- und Kautschuktechnologe bedient eine Maschine zum Zuschneiden von Kunststofffolie.
Ein Kunststoff- und Kautschuktechnologe bedient eine Maschine zum Zuschneiden von Kunststofffolie. © IMAGO / Reinhard Kurzendörfer

Die modernisierte Ausbildungsordnung tritt mit der neuen Berufsbezeichnung "Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin" zum 1. August 2023 in Kraft. Anlass zur Neuordnung des Berufs waren vor allem die stetig wachsende Bedeutung der Digitalisierung und der Nachhaltigkeit in der Berufswelt. 

Der Ausbildungsberuf Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin repräsentiert mit seinen sieben Fachrichtungen die große Bandbreite in der kunststoff- und kautschukverarbeitenden Industrie: von der Herstellung von Bau- und Formteilen, über die Produktion von vorgefertigtem Rohmaterial, Kunststofffenstern oder Mehrschichtkautschukteilen bis hin zur Compound- und Masterbatchherstellung oder zur Faserverbundtechnologie. Die Vielfalt der Branche mündet in eine große Gemeinsamkeit, nämlich den immer stärker werdenden Einfluss der Digitalisierung. Spezielle Herstellungsformen wie der 3-D-Druck und digital vernetzte Produktionsstätten haben schon längst Einzug in die Ausbildungsbetriebe genommen. Ebenfalls im Alltag vieler Firmen präsent ist das Thema der Nachhaltigkeit.

Durch die Ergänzung der Themen "nachwachsende Rohstoffe" und "Recycling“ in der Berufsbildposition 1, die das Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von polymeren Werkstoffen sowie von Zuschlag- und Hilfsstoffen beinhaltet, wurde das Thema Nachhaltigkeit integriert. Zudem wurden die bereits in den Metallberufen eingesetzten Zusatzqualifikationen "additive Fertigungsverfahren" und "Prozessintegration" in die neue Ausbildungsordnung übernommen, sodass damit das Thema Digitalisierung umfangreich behandelt werden kann. Die Zusatzqualifikationen werden in der Abschlussprüfung durch ein fallbezogenes Fachgespräch geprüft. Vorläufige Informationen zum Neuordnungsverfahren entnehmen Sie dem BIBB.

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Autor
HubbS-Redaktion
aktualisiert
aktualisiert: 23.06.2023