Rechtsstaat

Die Geschichte der deutschen Rechtsstaatlichkeit beginnt nicht erst mit Gründung der Bundesrepublik 1949. Vielmehr lassen sich die heute im Grundgesetz festgeschriebenen Werte bis in die liberalen Diskurse des 18. und 19. Jahrhundert zurückverfolgen. Bereits Vordenker wie John Locke entwickeln während der Aufklärung moderne Ideen rechtsstaatlicher Ordnungen. Durch politische Revolutionen erlangt die deutsche Bevölkerung ab 1871 nach und nach eigene Rechte, wobei ihnen diese während der nationalsozialistischen Herrschaft wieder genommen werden. | Heft 351
Bundeszentrale für politische Bildung
Till Patrik Holterhus
Lernressource | Broschüre |
Lizenz | Copyright, freier Zugang |
Zusätzliche Lizenzinformationen | Text und Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Der Text kann in Schulen zu Unterrichtszwecken vergütungsfrei vervielfältigt werden. |
Sprache | Deutsch |
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