Patentanwaltsfachangestellte erledigen im Auftrag von Patentanwältinnen und Patentanwälten Büro- und Verwaltungsarbeiten. Sie nehmen Anrufe von Mandantinnen und Mandanten entgegen, vereinbaren mit ihnen Termine und halten die Fristen im Blick. Außerdem erstellen sie Schriftsätze und Anträge für Patent-, Marken- oder Gebrauchsmusteranmeldungen. Auch unterstützen sie die Patentanwältinnen und Patentanwälte bei der Beurteilung neu angemeldeter gewerblicher Schutzrechte, Veröffentlichungen und Eintragungen. Zudem helfen sie dabei, Schutzrechtsanmeldungen einzureichen und berechnen die Gebühren für den Vorgang. Dazu übernehmen sie auch den Zahlungsverkehr. Darüber hinaus kümmern sie sich um die Wiedervorlage der Patentakten. So stellen sie sicher, dass keine Fristen für Anmeldungen, Verlängerungen und Gebührennachzahlungen versäumt werden.
Diese Anforderungen sind wichtig
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Organisationstalent, Flexibilität, Sorgfalt, Verschwiegenheit, Kundenorientierung, mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
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Benötigter Schulabschluss
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Kein Schulabschluss vorgegeben
Die meisten Auszubildenden haben Hochschulreife.
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Ausbildungsdauer in Jahren
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3
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Wo arbeitet man?
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Patentanwaltsfachangestellte arbeiten bei Patentanwaltskanzleien und in Patentabteilungen von größeren Unternehmen sowie von Verbänden, Ämtern und Gerichten.
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Aufstiegschancen Weiterbildungsmöglichkeiten
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- Fachwirt/in - Recht
- Betriebswirt/in - Recht
- Fachwirt/in - Büro- und Projektorganisation
- Wirtschaftsrecht-Studium
- Rechtswissenschaft-Studium
- Patentingenieurwesen-Studium
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