Nordrhein-Westfalen: 9 Maßnahmen für eine bessere Berufsorientierung
Die Vertreterinnen und Vertreter des Ausbildungskonsenses NRW haben sich im Rahmen eines Spitzengesprächs dazu beraten, wie die Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler gestärkt werden kann. Das Ziel der geplanten Weiterentwicklung ist, sie individueller, digitaler, praxisnäher und verbindlicher aufzustellen.
Konkret sind neun Weiterentwicklungsmaßnahmen in der Beruflichen Orientierung vorgesehen. Im Rahmen des Ausbildungskonsenses NRW und unter Einbindung der Partner vor Ort wird die Ausgestaltung der vorgesehenen Maßnahmen nun im Detail ausgearbeitet. Danach kann die Umsetzung starten.
Die geplanten Maßnahmen im Überblick
1. Einführung der berufswahlapp
Mit der berufswahlapp steht allen weiterführenden Schulen ein digitales Portfolioinstrument zur Verfügung, das den bisherigen Berufswahlpass ablöst. Es stärkt die eigenverantwortliche Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit ihrer beruflichen Entwicklung und unterstützt sie bei der Gestaltung der Beruflichen Orientierung im Unterricht. Im Zusammenspiel mit BOaktiv können Kompetenzanalyse, Reflexion und individuelle Förderung mit der fortlaufenden Dokumentation des Berufswahlprozesses verbunden werden.
Für die Einführung der berufswahlapp gelten folgende Schritte:
- Für das Schuljahr 2026/2027 konnten sich die Schulen freiwillig für die Nutzung der berufswahlapp anmelden.
- Ab dem Schuljahr 2027/2028 wird die Nutzung der berufswahlapp als digitales Portfolioinstrument verpflichtend.
Bereits zum Schuljahr 2026/2027 haben sich über 1500 von rund 2200 Schulen für den Einsatz der berufswahlapp an ihrer Schule entschieden.
2. Einführung von BOaktiv
Mit BOaktiv wird ein digital gestütztes Instrument zur Kompetenzanalyse und individuellen Förderung eingeführt. Es erfasst Interessen und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und gleicht sie mit 16 Berufsfeldern ab. BOaktiv soll Lehrkräfte dabei unterstützen, die Interessen, Stärken und Entwicklungspotenziale ihrer Schülerinnen und Schüler zu erkennen und für die anschließende individuelle Förderung zu nutzen.
An den Berufskollegs beginnt die Einführung von BOaktiv im Schuljahr 2027/2028 auf freiwilliger Basis. Ab dem Schuljahr 2028/2029 ist der Einsatz verpflichtend. Zur Unterstützung der Schulen werden Hilfsmaterialien und Moodle-Kurse für BOaktiv ab dem 2. Schulhalbjahr 2026/2027 bereitgestellt. Ergänzend werden derzeit landesweite Fortbildungskonzepte erarbeitet.
3. Erweiterte Standortbestimmung zu Beginn des BO-Prozesses
Schülerinnen und Schüler sollen künftig ganzheitlicher mit ihren Kompetenzen und Interessen in den Blick genommen werden. Dazu werden das Kompetenzprofil aus BOaktiv und weitere Quellen wie Lernstandserhebungen, aber auch Beobachtungen der Lehrkräfte für die Standortbestimmung im Rahmen der Beruflichen Orientierung herangezogen. Die Erkenntnisse sollen systematisch so zusammengeführt werden, dass damit eine gezielte und individuelle Berufliche Orientierung der Schülerinnen und Schüler erfolgt.
4. Verankerung einer BO-Stunde im Stundenplan
Die Berufliche Orientierung soll künftig überwiegend in der Schule stattfinden. Um den Schulen für diese Aufgabe Raum zu geben, ist beabsichtigt, in den Jahrgängen 8, 9 und 10 eine BO-Stunde pro Woche verbindlich einzuführen. Dies schafft Zeit für die Auseinandersetzung mit der beruflichen Zukunft und sorgt für mehr Verbindlichkeit und Transparenz im Berufsorientierungsprozess.
Die Stunde kann zudem dazu genutzt werden, Beratungsfachkräfte und Unternehmen wie die ehrenamtlichen LifeTeacher aus Unternehmen, Handwerksbetrieben, Vereinen und Behörden in den Unterricht hereinzuholen und damit dem Wunsch der Schülerinnen und Schüler nach mehr Orientierungswissen zu entsprechen. Ein landesweites Curriculum zur Beruflichen Orientierung soll als Grundlage für die Arbeit in den Stunden dienen.
5. Ausbau der Elternbeteiligung
Da Eltern wichtige Partner im Berufswahlprozess sind, wird die Elternarbeit künftig intensiviert. Schulen bieten bereits zu Beginn und dann durchgehend Angebote für Eltern an und gestalten diese gemeinsam mit den Partnern – insbesondere unter Beteiligung der Berufsberatung zum Beispiel durch eine gemeinsame Veranstaltung in der Jugendberufsagentur.
6. Ausbau und Flexibilisierung der Praxisphasen
Einblicke in Betriebe mit konkreten Tätigkeiten und Abläufen helfen, wertvolle Praxiserfahrungen zu sammeln und die Arbeitswelt kennenzulernen. Daher werden Praxisphasen, die derzeit je nach Schulform 18 bis 24 Tage dauern, um ein Drittel ausgebaut. Gleichzeitig sollen die bisherigen Vorgaben zur Umsetzung einzelner Praxiselemente zugunsten einer schulformspezifischen Gesamtzahl an Praxistagen flexibilisiert werden. Damit sollen größere Gestaltungsspielräume im regionalen Umfeld ermöglicht werden.
7. Ausweitung von Beratung
Die berufliche Beratung der Schülerinnen und Schüler wird künftig an zentralen Haltepunkten intensiviert. Das soll die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, ihre beruflichen Möglichkeiten zu reflektieren und konkrete Anschlussperspektiven zu entwickeln. Ab der Vorabgangsklasse sollen Schule und Berufsberatung die Jugendlichen halbjährlich beraten und insbesondere an den Übergängen zwischen den Sekundarstufen I und II im Rahmen der Verantwortungskette passgenau begleiten.
8. Intensivierte Begleitung in Ausbildungsvorbereitungsklassen am Berufskolleg
Schülerinnen und Schüler in den Ausbildungsvorbereitungsklassen der Berufskollegs sollen künftig intensiver begleitet und unterstützt werden. Durch die frühzeitige Erkennung von Unterstützungsbedarfen zur Stärkung ihrer Berufswahlkompetenz sollen die Übergangschancen der Schülerinnen und Schüler verbessert werden. Schule, Berufsberatung, Jugendberufsagentur und regionale Partner werden dazu ihre Angebote enger abstimmen.
9. Jugendberufsagentur
Es ist das Ziel, Jugendberufsagenturen künftig als verbindliche Kooperationsstruktur flächendeckend zu etablieren. Die Jugendberufsagenturen werden daher ausgebaut. Durch die engere Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen sollen Jugendliche und ihre Familien Beratung und Unterstützung möglichst aus einer Hand erhalten. Gleichzeitig werden Doppelstrukturen und Informationsverluste vermieden.
Hintergrund zum Ausbildungskonsens NRW
Der Ausbildungskonsens Nordrhein-Westfalen ist das Spitzengremium von Landesregierung, Wirtschaft, Gewerkschaften, Kammern und Freien Berufen, der Bundesagentur für Arbeit und den Wohlfahrts- sowie den Kommunalen Spitzenverbänden, das wichtige Weichenstellungen im Bereich Berufliche Orientierung, Ausbildung und Fachkräftesicherung legt. Der Ausbildungskonsens Nordrhein-Westfalen trifft sich regelmäßig auf Spitzenebene und mehrmals im Jahr auf Arbeitsebene.
Als Anwendung installieren
Installieren Sie HubbS als App für ein besseres Nutzungserlebnis. Mehr erfahren.