Neues Berufsbild Pflegefachassistenz beschlossen

Ein neues Gesetz vereinfacht den Zugang zu Pflegeberufen und sorgt für eine bundesweit einheitliche Ausbildung.
Pflegefachkraft umarmt ältere Patientin
Die neue, vergütete Ausbildung soll die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ablösen. © iStock / andreswd

Am 6. August 2025 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Durch das Gesetz soll die Ausbildung attraktiver und die Pflegeversorgung verbessert werden. Pflegefachassistenzpersonen sollen zukünftig vermehrt Aufgaben durchführen können, die heute noch teilweise von Pflegefachpersonen durchgeführt werden. Damit werden Pflegefachpersonen deutlich entlastet. Die Bundesländer wurden bei der Erarbeitung des Gesetzes einbezogen.

Mit dem Gesetz wird ein eigenständiges Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Damit können künftig Pflegefachassistentinnen und -assistenten leichter in ein anderes Bundesland wechseln. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird erleichtert. Bislang waren die Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen landesrechtlich geregelt. 

Die wichtigsten Inhalte des Gesetzes:

  • Einheitliche Ausbildung: Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen.
  • Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen der stationären Langzeitpflege, ambulanten Langzeitpflege sowie stationären Akutpflege.
  • Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027.
  • Dauer der Ausbildung: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung.
  • Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich.
  • Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung.
  • Aufstiegsmöglichkeiten: Im Anschluss an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) hat man die Option zum Pflegestudium.
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung.


Für einen Ausbildungsstart im Jahr 2027 muss das Finanzierungsverfahren bereits 2026 beginnen.

Weitere Informationen zum Gesetzentwurf finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Autor
HubbS-Redaktion
aktualisiert
aktualisiert: 07.08.2025