Mit den Beschlüssen vom 12.12.24 wird die im Sommer dieses Jahres beschlossene neue Struktur der Kultusministerkonferenz umgesetzt.
Der neue gemeinsame Vorstand der Kultusministerkonferenz (KMK) fungiert als Dach für die drei Teilkonferenzen – Bildung, Wissenschaft und Kultur – und besteht aus deren drei Vorsitzenden. Das Spitzengremium spielt eine zentrale Rolle bei der Koordination und inhaltlichen Gestaltung übergreifender Themen. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört der Austausch zwischen den Teilkonferenzen. Der Vorstand ist verantwortlich für die Erstellung der Tagesordnung der gemeinsamen Plenarsitzungen, insbesondere der Jahrestagung, und leitet diese. Darüber hinaus vertritt er die KMK nach außen bei bereichsübergreifenden Themen.
Außerdem wird eine neue Verwaltungskommission eingerichtet, welche die Ministerinnen und Minister durch die Übernahme administrativer und operativer Aufgaben entlasten soll. Die Verwaltungskommission besteht aus sechs Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschafts-, Kultur- und Bildungsministerkonferenz. Die Kommission für Lehrkräftebildung wird als gemeinsame Kommission weiterbestehen, um die Qualität der Lehrkräfteausbildung zu sichern und zu verbessern.
Kultur-MK
Die Kultur hat mit der Gründung der Kulturministerkonferenz im Jahr 2019 eine Vorreiterrolle eingenommen, um ihre Eigenständigkeit innerhalb der Kultusministerkonferenz zu stärken. Die Kulturministerkonferenz hat nun im Zuge der Reform ihre erfolgreiche Praxis in eine Geschäftsordnung (GO) überführt und bringt sich in Vorstand, Plenum und Amtschefskonferenz der KMK ebenso mit Gewicht und Stimme ein wie in der neuen Verwaltungskommission.
Wissenschafts-MK
Im Bereich der Wissenschaft bildet die neue Geschäftsordnung der Wissenschaftsministerkonferenz die Grundlage für eine effektive und zielgerichtete Zusammenarbeit. Die konstituierende Sitzung der Wissenschafts-MK fand am 21. November 2024 in Köln statt. Sie setzt künftig auf schlanke und verbindliche Strukturen, die eine effiziente Gremienarbeit gewährleisten sollen. Für die Wissenschaftsministerkonferenz (Wissenschafts-MK) werden drei zentrale Organe eingerichtet: die Präsidentin bzw. der Präsident, das Plenum der Wissenschafts-MK sowie die Amtschefkonferenz. Ergänzend dazu wird die Einrichtung ständiger Gremien und spezifischer Regeln für die Bildung von Arbeitsgremien erarbeitet.
Bildungs-MK
Die Vorsitzstruktur der Bildungsministerkonferenz (Bildungs-MK) orientiert sich an dem bestehenden Präsidium der KMK und wurde gezielt weiterentwickelt. Sie setzt sich zusammen aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten, der oder die für eine einjährige Amtszeit gewählt wird, wobei das bewährte Rotationsprinzip der KMK beibehalten wird. Ergänzt wird die Struktur durch zwei stellvertretende Präsidentinnen oder Präsidenten, die jeweils aus dem vorangegangenen und dem folgenden Vorsitzland stammen. Zudem sind die A- und B-Koordinierenden der Bildungs-MK Teil des Gremiums. Ständige Gäste in dieser Struktur sind Generalsekretär sowie dessen Stellvertretung, was die enge Zusammenarbeit und den Austausch innerhalb der Bildungsministerkonferenz weiter fördert. Diese neue Vorsitzstruktur soll die Entscheidungsfindung beschleunigen und die Zusammenarbeit zwischen den Ländern stärken.
Die Bildungsministerkonferenz hat zudem eine bedeutende Reform ihrer Gremienstruktur beschlossen, die auf einer Anwendung neuer Prinzipien basiert und eine deutlich verschlankte Organisation der ständigen Gremien zur Folge hat. Die bisherige Dualität zwischen Hauptausschüssen und von Amtschefs geleiteten Kommissionen wird nicht fortgeführt. Stattdessen werden Ausschüsse entweder zu eigenständigen Kommissionen aufgewertet oder einer bestehenden Kommission zugeordnet. So wird der Schulausschuss aufgrund seiner grundlegenden Bedeutung zur Schulkommission mit einer Doppelspitze auf Amtschefebene. Daueraufgaben, wie die Primar- und Sekundarbereiche, werden als Ausschüsse unterhalb der Schulkommission organisiert, während temporäre Aufgaben in befristeten Arbeitsgruppen bearbeitet werden.
Zusätzlich wird die Kommission für Berufliche Bildung und Weiterbildung aus dem bisherigen Ausschuss für berufliche Bildung (ABBi) hervorgehen und ebenfalls mit einer Doppelspitze auf Amtschefebene geführt. Die Kommission Bildung in der digitalen Welt sowie die neu benannte Kommission für Qualitätsentwicklung und Bildungsmonitoring werden ebenfalls mit einer Doppelspitze auf Amtschefebene fortgeführt. Die Strukturreform umfasst zudem die Auflösung der gemeinsamen Kommission für europäische und internationale Angelegenheiten, wobei die Aufgaben in Teilbereichen weitergeführt werden. Der Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland wird nicht mehr als eigenständiger Hauptausschuss agieren, sondern der Schulkommission als Ausschuss zugeordnet. Die Kommission Sport wird aufgelöst und als Ausschuss unterhalb der Schulkommission neu organisiert. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Effizienz und Effektivität der Gremienarbeit in der Bildungsministerkonferenz zu steigern und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bereichen zu stärken.