Neue EU-Ziele für die berufliche Bildung
Die EU-Bildungsminister haben am 12.9.25 in Herning, Dänemark, eine Erklärung verabschiedet, die der Entwicklung einer europäischen Strategie für die berufliche Bildung dient.

Die „Herning Declaration“ enthält 17 Vorschläge für Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Vorschläge vor.
17 Vorschläge für Maßnahmen der EU-Bildungsminister
Nationale Ebene
- Steigerung der Attraktivität der beruflichen Bildung und Gleichstellung mit der allgemeinen und akademischen Bildung durch weitere Verbesserung der Qualität beruflicher Bildungsprogramme auf allen Ebenen, einschließlich des praxisnahen Lernens und der dualen Ausbildung. Außerdem sollen einer breiten Öffentlichkeit die Vorteile der beruflichen Bildung für die Vorbereitung auf das Leben und den Arbeitsmarkt aufgezeigt und ihre zentrale Rolle für gute Beschäftigungschancen und hochwertige Arbeitsplätze hervorgehoben werden. Zudem sollen Maßnahmen zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen unterstützt werden.
- Förderung von Initiativen zur Gewinnung von mehr Lernenden und mehr Ausbildungsbetrieben in Bereichen, die für den ökologischen und digitalen Wandel und die Wettbewerbsfähigkeit der EU von entscheidender Bedeutung sind. Dazu gehören beispielsweise MINT-Berufe und andere Mangelberufe. Mittel dazu sind unter anderem die Europäische Allianz für Lehrlingsausbildungen und die Verbesserung des Zugangs zu hochwertiger, inklusiver Berufsberatung.
- Sicherstellen, dass die berufliche Bildung den sich wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes entspricht. Dafür sollen die Sozialpartner auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite stärker eingebunden und die Zusammenarbeit mit weiteren relevanten Akteuren gefördert werden. Zudem sollen Daten aus Qualifikationsanalysen sowie Systeme zur Nachverfolgung von Absolventinnen und Absolventen gezielt zum Einsatz kommen.
- Hervorhebung der Rolle der allgemeinen Schulbildung bei der Entwicklung grundlegender und übergreifender Kompetenzen und Gewährleistung eines angemessenen Niveaus dieser Kompetenzen in der beruflichen Erstausbildung. Dazu gehören u.a. unternehmerisches Denken und Handeln sowie Nachhaltigkeitserziehung, um eine lebenslange Anpassungsfähigkeit an sich wandelnde Arbeitsmarktbedürfnisse und die persönliche Entwicklung auszubilden.
- Förderung der Inklusion für alle und Bekämpfung von geschlechtsspezifischen Ungleichheiten und Stereotypen in der beruflichen Bildung, Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu Berufen für alle Menschen.
- Erhöhung der Teilnahme aller Erwachsenen, insbesondere der Geringqualifizierten, an Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen, um das für 2030 angestrebten Ziel von 60 % zu erreichen. Das soll unter anderem durch berufliche Aus- und Weiterbildung, höhere Berufsbildungsangebote sowie koordinierte Unterstützungsmaßnahmen zur Beseitigung von Teilnahmehürden geschehen. Dadurch soll das Recht jedes Einzelnen auf hochwertige und inklusive Bildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen verwirklicht werden.
- Behebung des Ausbilder- und Lehrkräftemangels in der beruflichen Bildung durch Steigerung der Attraktivität des Berufs. Um das zu erreichen, soll ihre berufliche Autonomie gewährleistet und weiterhin in ihre pädagogische Erstausbildung und berufliche Weiterentwicklung investiert werden. Zudem sollen unterstützende Arbeitsbedingungen und Arbeitsumgebungen, einschließlich der Schulleitung, gefördert werden.
- Engagement für das körperliche und geistige Wohlbefinden von Lernenden aller Altersgruppen, Lehrkräften und Ausbildern in der beruflichen Bildung im Einklang mit den geltenden Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften.
- Steigerung der Exzellenz in der beruflichen Bildung, unter anderem durch die Ausweitung des Modells „Zentren der beruflichen Exzellenz“. Das Modell dient als Motor für Innovationen und Umsetzung von Reformen in der beruflichen Bildung sowie zur Förderung der Vernetzung.
- Weiterentwicklung von Programmen der höheren beruflichen Bildung (EQR-Niveaus 5-8), um den Bedarf an fortgeschrittenen beruflichen Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt zu decken. Außerdem sollen diese Qualifikationen gleichwertig mit akademischen Abschlüssen anerkannt werden, wobei die nationalen Qualifikationsrahmen als Bezugspunkt dienen.
- Förderung und Erleichterung der inklusiven Mobilität von Lernenden, Lehrkräften und Ausbildern. Damit soll das Ziel erreicht werden, den Anteil der Teilnehmenden an Lernmobilität im Ausland bis 2030 auf 12 % zu erhöhen. Dabei handelt es sich um eine Empfehlung des Europäischen Rates namens „Europa in Bewegung“ mit konkreten Ansätzen zur Mobilität von Auszubildenden.
- Maximierung des Potenzials, der Zuverlässigkeit und der verantwortungsvollen Nutzung künstlicher Intelligenz (im Einklang mit dem AI-Act der Europäischen Union) und anderer technologischer Fortschritte – wie Large Language Models, Virtual Reality und Augmented Reality. Lernende, Lehrkräfte und Ausbilder in der beruflichen Bildung sollen mit den erforderlichen Kompetenzen ausgestattet werden, um die Vorteile und Risiken zu verstehen und KI-gesteuerte Instrumente und immersive Technologien effektiv zu nutzen.
- Sicherstellung ausreichender und nachhaltiger Investitionen in die berufliche Aus- und Weiterbildung auf der Grundlage verlässlicher Monitoring- und Evaluierungsdaten auf europäischer und nationaler Ebene. Dies soll außerdem durch die Unterstützung und bessere Koordinierung der relevanten EU-Finanzierungsmechanismen sowie nationaler, regionaler oder branchenspezifischer Weiterbildungsmittel für Beschäftigte ergänzt werden.
Europäische Ebene
- Fortsetzung und weitere Unterstützung der Zusammenarbeit mit den Ländern und Sozialpartnern, um diese Vorhaben umzusetzen. Außerdem sollen Initiativen zur Zusammenarbeit sowie zum Wissensaustausch und -aufbau zwischen Lernenden, Lehrenden, Berufsbildungseinrichtungen und -anbietern gefördert werden. Dies bezieht sich insbesondere auf Lernmethoden, Aktualisierung von Lehrplänen, Leitlinien, praxisnahes Lernen, Nachverfolgung von Absolventen, höhere Berufsbildung sowie Qualitätssicherung und Anerkennung von Bildungs- und Ausbildungsangeboten unter Nutzung europäischer Programme wie Erasmus+.
- Bestandsaufnahme der bisherigen Reformen, die von den Ländern auf Basis der 2020 verabschiedete Osnabrücker Erklärung durchgeführt wurden. Anschließend sollen eine ehrgeizige neue Berufsbildungsstrategie sowie dazugehörige Initiativen entwickelt werden, wie sie in der „Union of Skills“ definiert wurden.
- Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Organisationen und Netzwerken, insbesondere der OECD, der ILO, der UNESCO, dem Europarat, der Bologna-Follow-up-Gruppe, der Weltbank, EuroSkills und WorldSkills sowie anderen regionalen Berufsbildungs- und Hochschulbildungsnetzwerken weltweit, mit einem Fokus auf der Förderung von Best Practices und dem Austausch von Wissen und Erfahrungen.
- Aufforderung an Cedefop und ETF, die Kommission und die Länder weiterhin zu unterstützen, indem sie die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen überwachen und analysieren. Außerdem sollen sie regelmäßig an den Ausschuss für Berufsbildung und die Generaldirektionen für Berufsbildung berichten.
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HubbS-Redaktion
aktualisiert: 17.09.2025