Neue Beratung zu Auslandsaufenthalten von Berufsschullehrkräften
Das EU-Programm Erasmus+ unterstützt die Qualifizierung von Lehrkräften im Ausland. Eine neue Website bietet dazu Beratung.
Berufsschullehrkräfte können sich mithilfe von Erasmus+ in 32 Ländern mit Kursen oder Seminaren zu Themen der Ausbildung weiterbilden. Auch das Hospitieren an einer Schule im Ausland wird von dem Programm finanziell unterstützt. Möglich sind Zuschüsse zu individuellen Aufenthalts- und Reisekosten, Organisationskosten sowie zu Kurs- und Schulungsgebühren. Die Höhe der Fördersätze ist von der Entfernung zum Zielland und von der Dauer des Auslandsaufenthalts abhängig. Doch wie genau erhält man die Förderung? Darüber informiert seit Kurzem das neue Beratungsportal https://www.auslandsberatung-ausbildung.de. Es unterstützt auch bei der konkreten Planung.
Das sind die wichtigsten Rahmenbedingungen für eine finanzielle Förderung:
Die Berufliche Aus- und Weiterbildung kann für formale und non-formale Bildungsangebote erfolgen. Diese müssen überwiegend berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vermitteln und die Lernergebnisse dokumentieren.
Gefördert werden Hospitationen bei Bildungseinrichtungen im Ausland für eine Dauer von 2 bis 60 Tagen, Qualifizierungen über relevante Fachkurse für eine Länge von 2 bis 30 Tagen oder Lehrtätigkeiten im Ausland für einen Zeitraum von 2 bis 365 Tagen.
Außerdem ist es möglich, vorbereitende Besuche durchzuführen oder internationale Expertinnen und Experten aus anderen Ländern einzuladen.
Das Service-Portal ist ein Angebot der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung und richtet sich an Betriebe, Berufsschulen und Kammern. Auch Schülerinnen und Schüler berufsbildender Schulen finden dort Informationen für ihren Auslandsaufenthalt.
Ein weiteres Förderprogramm, das Auszubildenden finanzielle Unterstützung für ihren praxisorientierten Auslandsaufenthalt während der Berufsausbildung bietet, ist AusbildungWeltweit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Voraussetzung für eine Antragstellung ist hier, dass bereits ein Partnerbetrieb im Ausland gefunden wurde. Berufsschullehrkräfte können Förderung für den Besuch beim Partner zur Vorbereitung des Aufenthalts ihrer Schülerinnen und Schüler erhalten (2 bis 5 Tage).