Jetzt Fördergelder für Auslandsaufenthalt beantragen

Ab dem 3. September 2025 geht das BIBB-Förderprogramm AusbildungWeltweit in die zweite Antragsrunde. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert damit weltweite Auslandsaufenthalte im Rahmen der Berufsausbildung. Ausbildungsbetriebe, berufliche Schulen und Kammern können Förderanträge für weltweite Auslandsaufenthalte stellen. Gefördert werden praxisbezogene Auslandsaufenthalte von Auszubildenden, Lernaufenthalte von Ausbildungspersonal und Besuche zur Vorbereitung geplanter Aufenthalte.
Antragsfrist ist der 7. Oktober 2025. Beantragt werden können bis dahin Auslandsaufenthalte von Februar 2026 bis Januar 2027. Man sollte aber spätestens eine Woche vor der Antragsfrist damit beginnen, da man sich für die Antragsstellung beim Förderportal registrieren muss und einen Letter of Intent des Betriebes oder der Einrichtung benötigt, wo der Auslandsaufenthalt geplant ist.
Welche Zielgruppen werden gefördert?
- Personen in beruflicher Erstausbildung nach Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung, Bundes- oder Landesrecht
- Ausbilderinnen und Ausbilder
Wie lange wird ein Aufenthalt gefördert?
- Auszubildende: 3 Wochen bis 3 Monate
- Ausbildende: 2 Tage bis 2 Wochen
- Vorbereitende Besuche: 2 bis 5 Tage
Aufenthalte in welche Länder werden gefördert?
- In alle Länder, die keine Programmländer in Erasmus+ sind z.B. USA, China, Schweiz …
Wofür gibt es Zuschüsse?
- Fahrt-/Flugkosten
- Aufenthaltskosten
- Vor- und Nachbereitung
- Organisation
Wer kann Anträge stellen?
- Ausbildungsbetriebe
- Kammern
- Berufsschulen
- andere Einrichtungen der Berufsbildung
- Achtung! Auszubildende können keine eigenen Anträge stellen.
Hier finden Sie praktische Tipps für die Antragstellung: https://www.ausbildung-weltweit.de/de/foerderung/antrag-stellen/antrag-stellen.html
Hier geht es zum Anmeldeportal: https://www.foerderportal-ausbildungweltweit.de
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