Empfehlung für mobiles Lernen in der dualen Berufsausbildung

Ausbildung auch im Homeoffice? Das Bundesinstitut für Berufsbildung spricht sich dafür aus – mit Einschränkungen.
Frau sitzt vor dem Laptop.
Ein Teil der Ausbildung kann durchaus auch im Homeoffice stattfinden. © iStock / damircudic

Während der Coronakrise war mobiles Lernen die Notlösung: Wissensvermittlung per Videokonferenz fand in Zeiten des Distanzunterrichts auch an vielen Berufsschulen statt. Inzwischen ist das nicht mehr nötig und eher selten geworden. Auch weil mobiles Lernen und Arbeiten in der Ausbildung bislang nicht vorgesehen war, denn laut Berufsbildungsgesetz muss das Ausbildungspersonal die Auszubildenden in der Ausbildungsstätte ordnungsgemäß anleiten und die Arbeitsergebnisse kontrollieren. 

Also keine Ausbildung mit Homeoffice? Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung hat sich in seiner Beratungsfunktion für die Bundesregierung mit dieser Frage beschäftigt und nun eine Empfehlung verabschiedet, welche die duale Berufsausbildung in Präsenz durch planmäßiges „mobiles Ausbilden und Lernen“ ergänzt. 

In der Empfehlung wird betont, dass die duale Berufsausbildung auch weiterhin grundsätzlich in Präsenz stattfinden solle. Dies könne aber durch Formen des mobilen Ausbildens und Lernens gut unterstützt werden. Es gebe jedoch keine Pflicht des Betriebes oder der Berufsschule, mobile Ausbildung anzubieten. Die Auszubildenden haben daher auch keinen Anspruch auf mobiles Lernen. Außerdem wird dazu geraten, nicht schon während der Probe- und Einarbeitungszeit mit mobilem Ausbilden zu beginnen. In dieser Zeit sollten die Auszubildenden individuell eingeschätzt und Vorbereitungen für mobiles Lernen getroffen werden.

Die Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses ist im Internet abrufbar unter: www.bibb.de/dokumente/pdf/HA179.pdf.

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Autor
HubbS-Redaktion
aktualisiert
aktualisiert: 02.08.2023