Ausbildungsgarantie, aber wie?

Das ist von der Bundesregierung beschlossen, das planen zwei Länder.
Verkehrsschild: Schule hört auf: Ausbildungsstart
Die Ausbildungsgarantie soll sicherstellen, dass mehr Jugendliche eine Ausbildung machen. © iStock / cmfotoworks

In diesem Monat traten erste Teile der von der Bundesregierung beschlossenen Ausbildungsgarantie in Kraft. Sie umfasst verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote von der beruflichen Orientierung und Beratung bis zu Hilfen bei der Aufnahme und für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Der Rechtsanspruch besteht allerdings nur bei einer außerbetrieblichen Ausbildung.

Die Ausbildungsgarantie ist Teil des Aus- und Weiterbildungsgesetzes und umfasst folgende gesetzliche Neuerungen:

  • Einführung eines geförderten Berufsorientierungspraktikums mit Beratung zu kurzen, auch überregionalen Praktika unter Übernahme der entstehenden Fahrt- und Unterkunftskosten.
  • Erleichterungen zur Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen durch eine Verkürzung der Mindestdauer auf vier Monate, Erleichterungen für eine Durchführung in Teilzeit und Öffnung für Menschen mit Behinderungen, die eine Ausbildung als Fachpraktiker/in anstreben. Außerdem wird ermöglicht, dass Jugendliche, die bei einem Arbeitgeber die Ausbildung abgebrochen haben, für eine Ausbildung bei demselben Arbeitgeber eine Förderung erhalten können.
  • Einführung eines Mobilitätszuschusses, auf dessen Grundlage Fahrtkosten für zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr übernommen werden können, wenn die Auszubildenden ohne Umzug mindestens zwei Stunden am Tag hätten pendeln müssen.
  • Änderungen in der außerbetrieblichen Berufsausbildung:
    • Rechtsanspruch auf Förderung in einer außerbetrieblichen Berufsausbildung
    • Öffnung auch für sogenannte Marktbenachteiligte, die in einer Region wohnen, in der die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter unter Einbindung der Sozialpartner eine erhebliche Unterversorgung an Ausbildungsplätzen festgestellt hat.

Zeitplan der Maßnahmen

Neu ab 1. April 2024: 

  • Praktikum zur Berufsorientierung
  • Mobilitätszuschuss 
  • Anpassungen bei der Einstiegsqualifizierung

Neu ab 1. August 2024:

  • Erweiterte außerbetriebliche Berufsausbildung

 

Die erweiterte außerbetriebliche Berufsausbildung findet in Bildungseinrichtungen statt, die dafür von der Bundesagentur für Arbeit beauftragt werden und bei Bedarf auch mit Unternehmen kooperieren, in denen Teile der praktischen Ausbildung stattfinden.

Kritische Stimmen zur Ausbildungsgarantie

Kritik am Gesetz gibt es unter anderem von den Industrie- und Handelskammern. Mehr als 80 % der IHK-Ausbildungsbetriebe sprechen sich in einer DIHK-Ausbildungsumfrage gegen eine Ausbildungsgarantie auf Wunschberufe aus. Vielfach haben sie die Sorge, dass ihre betrieblichen Ausbildungsplätze verdrängt werden könnten. Besser wäre es demnach, die seit 2014 in der Allianz für Aus- und Weiterbildung festgeschriebene Chancengarantie weiterzuentwickeln. Nach diesem Ansatz würde jeder zum 30. September eines Jahres unvermittelte Jugendliche drei Angebote für betriebliche Ausbildungsplätze erhalten – wenn auch nicht immer im Wunschberuf. 

Auch in den Bundesländern werden Anstrengungen unternommen, um die Anzahl der Auszubildenden zu erhöhen. Die Idee eines Ausbildungsfonds wird in Berlin diskutiert und in Bremen bereits umgesetzt:

Berlin: Bündnis für Ausbildung

In Berlin wurde im letzten Jahr das Bündnis für Ausbildung beschlossen mit dem Ziel, die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze nachhaltig zu erhöhen und die Qualität der Ausbildung in Berlin langfristig zu sichern. Bis Ende April 2025 sollen 2000 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Andernfalls soll eine sogenannte Ausbildungsplatzumlage eingeführt werden, bei der dann die Betriebe einen vorher festgelegten Betrag in einen gemeinsamen Fonds einzahlen würden, der Ausbildungsbetrieben die Kosten der Berufsausbildung erstatten soll. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen könnte das ein Anreiz sein, nicht aus finanziellen Gründen auf die Ausbildung zu verzichten.

Bremen: Ausbildungsfonds

In Bremen soll es bereits ab August 2024 einen Ausbildungsfonds geben. Gesetzlich wurden Maximalwerte von bis zu 0,3 % von der Bruttolohnsumme (ohne Sonderzahlungen) sowie max. 2500 Euro Rückzahlung festgelegt. Zum Start des Fonds legt der Bremer Senat per Rechtsverordnung die konkreten Anfangswerte fest. In den folgenden Jahren können diese an die Entwicklung des Ausbildungsmarktes angepasst werden. Im ersten Jahr (2024/25) startet der Fonds mit diesen Werten: Arbeitnehmerbruttolohnsumme* x 0,27% = Jährlicher Anteil am Fonds. 

Rechenbeispiele auf der Bremer Website zum Ausbildungsfonds zeigen, dass Handwerksbetriebe von dieser Regelung profitieren werden: 

Screenshot von der Website vom 18.04.24: https://ausbildungsfonds-bremen.de/so-funktioniert-der-fonds/ 


Fünf Kammern aus Bremen haben gegen dieses Vorhaben Klage eingereicht: die Handelskammer, die Handwerkskammer, die Hanseatische Rechtsanwaltskammer, die Zahnärztekammer und die Apothekerkammer. Die Handelskammer rechnet in der zweiten Hälfte des Jahres mit einem Ergebnis.