Ausbildungsberuf Technischer Modellbauer (m/w/d) modernisiert

Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2027 in Kraft.
Modell von zwei Gebäuden in einem Architekturbüro
Technische Modellbauer arbeiten zum Beispiel für Architekturbüros. © iStock / Aum racha

Technische Modellbauerinnen und Modellbauer fertigen maßstabsgetreue Modelle auf der Grundlage von Zeichnungen und Bildern an. Dabei setzen sie vorgegebene Planungen um und nehmen bei Bedarf technische Anpassungen an Konstruktionen vor. Dies erfolgt zunehmend mit digitalen Verfahren und modernen Fertigungstechnologien. Mittlerweile prägen digitale Prozessketten die Planung und Fertigung. Verfahren wie der 3D-Druck haben dabei an Bedeutung gewonnen. 

Mit der Neuordnung wird der bislang in drei Fachrichtungen gegliederte Ausbildungsberuf zu einem Monoberuf mit Einsatzgebieten weiterentwickelt. Grundlegende Kompetenzen wie das Konstruieren, Planen, Fertigen und Kontrollieren werden damit für alle Bereiche gemeinsam vermittelt. 

Zugleich bleibt Raum für betriebliche Spezialisierungen, zum Beispiel im Karosseriemodellbau, im Gießereimodell- und Formenbau oder im Anschauungsmodellbau. Auch die additive Fertigung erhält als eigenes Einsatzgebiet ein stärkeres Gewicht. Ferner sind die modernisierten Standardberufsbildpositionen Bestandteil der neuen Ausbildungsordnung.

Die modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung entwickelte Rahmenlehrplan lösen die bisherigen Regelungen aus dem Jahr 2009 ab.

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