Ausbildungen in der Bauwirtschaft neu geordnet

Die neuen Rahmenlehrpläne für 19 modernisierte Berufsausbildungen sind veröffentlicht und treten am 1. August 2026 in Kraft.

Die Ausbildungen in der Bauwirtschaft werden moderner. 19 Berufe aus den Bereichen Ausbau, Hochbau und Tiefbau wurden neu geordnet. Die neuen Rahmenlehrpläne und die neuen Ausbildungsordnungen wurden jetzt veröffentlicht. Ihre Umsetzung wird vorbereitet. Am 1. August 2026 treten sie in Kraft.

Das sind die wichtigsten Neuerungen:

  • Für die 16 dreijährigen Ausbildungsberufe wurde die gestreckte Gesellen- bzw. Abschlussprüfung eingeführt. Es wird keine Zwischenprüfung mehr durchgeführt.
  • Die drei zweijährigen Ausbildungsberufe wurden mit dem sogenannten Anrechnungsmodell ausgestattet. Das sichert die Anschlussfähigkeit an die dreijährigen Berufsausbildungen.
  • Die Ausbildungsinhalte wurden insbesondere um Themen der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und der Digitalisierung erweitert.

Wie ist die Ausbildung in der Bauwirtschaft strukturiert?

  • Im ersten Ausbildungsjahr erfolgt eine berufsfeldübergreifende Ausbildung. Dabei lernen die Auszubildenden die grundlegenden Arbeitsschritte in den Bereichen Ausbau, Hochbau und Tiefbau kennen. 
  • Im zweiten Ausbildungsjahr steht der berufliche Schwerpunkt im Vordergrund.
  • Das dritte Ausbildungsjahr ist berufsspezifisch ausgestaltet.

Ist die überbetriebliche Ausbildung weiterhin verpflichtend?

Ja, neben der Zeit in Betrieb und Berufsschule nehmen Auszubildende der Bauwirtschaftsberufe an Kursen in den überbetrieblichen Ausbildungsstätten teil:

  • 1. Ausbildungsjahr: 13 Wochen + 3 zusätzliche Wochen
  • 2. Ausbildungsjahr: 11 Wochen + 2 zusätzliche Wochen
  • 3. Ausbildungsjahr: 6 Wochen + 4 zusätzliche Wochen

 

Außerdem können die Betriebe zusätzliche Kurse im Rahmen von bis zu 9 Wochen mit den überbetrieblichen Ausbildungsstätten vereinbaren.

Was ist die gestreckte Gesellen- oder Abschlussprüfung?

Gestreckte Prüfung bedeutet, dass die Gesellen- oder Abschlussprüfung in zwei Teilen erfolgt. In den 16 dreijährigen Berufsausbildungen gibt es keine Zwischenprüfung mehr. Nach zwei Jahren werden in der Teil 1 Prüfung bereits Teile der beruflichen Handlungskompetenz abgeprüft. Weitere Kompetenzen werden in Teil 2 abgefragt. In der Zusammenschau von Teil 1 und Teil 2 wird die Endnote ermittelt. Teil 1 macht 40 Prozent der Endnote aus. Teil 2 fließt mit 60 Prozent ein.

Was ist das Anrechnungsmodell?

Die Stufenausbildung in der Bauwirtschaft wird durch das Anrechnungsmodell ersetzt. Auszubildende der zweijährigen Ausbildungen Ausbaufacharbeiter/-in, Hochbaufacharbeiter/-in und Tiefbaufacharbeiter/-in können nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung nach zwei Jahren im dritten Ausbildungsjahr der dreijährigen Ausbildungsberufe weitermachen. Die Auszubildenden der zweijährigen Berufsausbildungen und die der dreijährigen Berufsausbildungen nehmen nach zwei Jahren an derselben Prüfung teil. Wenn Auszubildende und Betriebe sich einig sind, kann ein neuer Ausbildungsvertrag über das dritte Ausbildungsjahr im dreijährigen Beruf abgeschlossen werden. Das Ergebnis der Abschlussprüfung wird dann als Teil 1 der gestreckten Gesellen- oder Abschlussprüfung gewertet. Die absolvierten Ausbildungszeiten in einer zweijährigen Berufsausbildung werden an die Ausbildungszeit in der dreijährigen Ausbildung angerechnet.

Wie werden die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz integriert?

Auf der Ebene der Berufsbilder wurde das Thema Wärmedämmung verändert und in Richtung von Energieeffizienzmaßnahmen in und an Bauwerken und Bauteilen weiterentwickelt. Für alle Bauwirtschaftsberufe wurde das Bauen im Bestand als neuer Ausbildungsinhalt über alle drei Ausbildungsjahre mit aufgenommen. Auch in den berufsfeldübergreifenden Ausbildungsinhalten wurden Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt. Nachhaltigkeit und Klimaschutz spielen schon bei der Planung der eigenen Arbeiten eine Rolle, bei der Einrichtung und Unterhaltung der Baustellen, bei der Wahl von Maschinen und Anlagen oder bei qualitätssichernden Maßnahmen im Rahmen der Kontrolle der eigenen Arbeiten.

Wie wird die Digitalisierung berücksichtigt?

Auf der Ebene der Arbeits- und Geschäftsprozesse haben sich durch die Einführung des Building Information Modelling erhebliche Veränderungen auf den Baustellen vollzogen. Die Planung von Bauvorhaben, die Steuerung des Erstellungsprozesses von Bauwerken sowie der Unterhalt von Gebäuden und deren Rückbau werden zunehmend digitaler und vernetzter. Für die Fachkräfte auf den Baustellen bedeutet dies veränderte Kompetenzanforderungen an das Lesen von Plänen, Erstellen von Skizzen und das Messen und Kontrollieren im Rahmen der Arbeitsprozesse.

Hier finden Sie die neuen Rahmenlehrpläne:

Ausbauberufe

Hochbauberufe

Tiefbauberufe

 

* zweijährige Berufsausbildung

Autor
HubbS-Redaktion
aktualisiert
aktualisiert: 13.06.2024