Analyse der geltenden KI-Regelwerke für Lehrkräfte

Die Deutsche Telekom Stiftung bietet im „Trendmonitor Spezial“ einen Überblick zu den geltenden KI-Regelungen: Welche gibt es? Was regeln sie? Und wer setzt sie um?
Junge Frau arbeitet am Laptop
Lehrkräfte wünschen sich klare, praxistaugliche Leitlinien, landesweite DSGVO-konforme KI-Lösungen sowie Unterstützung durch Fortbildungen. © iStock / insta_photos

Der große Erfolg von Tools, die mit Künstlicher Intelligenz ausgestattet sind, hat Auswirkungen auf die Arbeit von Lehrkräften. Die Politik hat auf unterschiedlichen Ebenen Gesetze und Vorschriften veröffentlicht, um für Klarheit und rechtliche Sicherheit bei der Nutzung zu sorgen. Inzwischen gibt es jedoch eine solche Vielzahl an Regelungen, dass es für Lehrkräfte eine Herausforderung ist, den Überblick zu behalten.

56 KI-Regelwerke

Die Deutsche Telekom Stiftung hat eine Analyse von insgesamt 56 KI-bezogenen Regelwerken in Auftrag gegeben und das Ergebnis mit zwei Umfragen begleitet: Zum einen wurden qualitative Interviews mit überwiegend KI-affinen Lehrkräften und Schulleitungen zu ihren Erfahrungen geführt. Zum anderen wurde eine repräsentative forsa-Befragung von rund 1000 Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen durchgeführt. Wir stellen Ihnen im Folgenden die wichtigsten Erkenntnisse vom „Trendmonitor Spezial“ vor.

Wer macht die KI-Regelungen in Deutschland?

Da die Bundesländer für die Bildung zuständig sind, gibt es kein bundeseinheitliches „KI-Schulgesetz“. Die Regelungskompetenz haben die Landesregierungen und Bildungsministerien. Sie erlassen Gesetze und Verordnungen und veröffentlichen Rahmenlehrpläne und Verwaltungsvorschriften. 

Darüber hinaus sichern die Schulaufsichtsbehörden die rechtliche und fachliche Aufsicht. Die Landesdatenschutzbeauftragten überwachen die Einhaltung der Datenschutzgesetze. Ebenfalls eine wichtige Rolle haben die Landesinstitute für Lehrkräftebildung, welche Leitfäden und Handreichungen für die Umsetzung herausgeben. 

Auf übergeordneter Ebene bietet die europäische KI-Verordnung, auch als EU AI Act bekannt, einen Orientierungsrahmen, der jedoch keine spezifischen Ausformulierungen für den schulischen Alltag enthält. Bundesweit gültige Normen wie die DSGVO und das Urheberrechtsgesetz sind weitere wichtige Grundlagen für die Regelungen.

Inhalte der KI-Regelungen

Die Studie hat neun inhaltliche Bereiche identifiziert und überprüft, wie sie in den 16 Bundesländern geregelt werden:

  1. KI-Einsatz und Datenschutz
  2. Rahmenbedingungen für den KI-Einsatz
  3. Förderung von Digital- und KI-Kompetenzen
  4. KI, Prüfungen und Leistungsbewertung
  5. KI-Einsatz durch Schülerinnen und Schüler
  6. KI-Einsatz durch Lehrkräfte
  7. KI und Transparenz
  8. KI und Finanzierung
  9. KI und Urheberrecht
     

Elf der 56 Regelwerke thematisieren alle neun Bereiche, weitere acht Dokumente widmen sich fast allen neun Bereichen. Die meisten Regelwerke thematisieren den Datenschutz. Regelungen zur Finanzierung und zum Urheberrecht finden sich dagegen seltener. 

Um zu erfahren, welche Regelungen konkret zu den Inhalten in Ihrem Bundesland gelten, empfehlen wir die Lektüre vom „Trendmonitor Spezial“, der gut zusammenfasst, welche gemeinsamen und guten Regelungen bereits bestehen, aber auch die unterschiedlichen Wege der Länder aufzeigt, die jeweils ihre Berechtigung haben. 

So gibt es zum Beispiel beim Thema Finanzierung zwei gegensätzliche Modelle, die von der Studie als zukunftsweisend bewertet werden: Ein „Norddeutsches Modell“ (Bremen/Schleswig-Holstein) garantiere durch die Bereitstellung einer kostenfrei nutzbaren landesweiten, DSGVO-konformen Schnittstelle soziale Gerechtigkeit und minimiere den administrativen Aufwand für die Einzelschule. Das „Bayerische Modell“ mit einem Medien- und KI-Budget wirke vielversprechend für Schulen mit eigenem Profil. Es fördere den Wettbewerb unter Software-Anbietern und erlaube es Schulen, genau die Tools zu finanzieren, die zu ihrem pädagogischen Konzept passen.

Wer ist für die Umsetzung der KI-Regelungen verantwortlich?

Schließlich stellt die Studie vor, welche Verantwortlichen in den Regelwerken benannt werden. Drei Hauptgruppen kann man ausmachen: Schulleitungen, Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern werden die folgenden Aufgaben zugewiesen: 

Schulleitungen: 

  • die rechtliche Gesamtverantwortung für Datenschutz und den schulinternen Rahmen
  • die Anpassung von Musterdokumenten und Abstimmung in Schulgremien
  • die Planung von Fortbildungen und Sicherstellung der KI-Schulungspflichten
  • die Verwaltung von Budgets und Freigabe spezifischer Softwareanwendungen

Lehrkräfte:

  • die pädagogische Prüfung und didaktische Einbettung von KI-Inhalten
  • die Gestaltung „KI-resistenter“ Prüfungsaufgaben und die hoheitliche Benotung
  • die Einhaltung des Datenschutzes und der 15-%-Urheberrechtsgrenze
  • die aktive Fortbildung zum Erwerb von allgemeinen und fachlichen KI-Kompetenzen und zur Vermittlung von „digitaler Mündigkeit“

Schülerinnen und Schüler:

  • die strikte Kennzeichnungs- und Offenlegungspflicht bei KI-Nutzung
  • der Nachweis für Eigenleistungen
  • die Haftung bei etwaigen Verstößen
  • Wünsche und Bedarfe der befragten Lehrkräfte und Schulleitungen


Die Interviews zeigen, dass es noch Hürden bei der Anwendung der Regeln in der Schulpraxis gibt. Die Befragten wünschen sich eine bundeseinheitliche Abstimmung zu den KI-Themen. Außerdem wird eine gesicherte staatliche Finanzierung der Infrastruktur gefordert. Ein weiteres Thema ist die Rechtssicherheit: Es besteht der Wunsch nach der Ausweitung von landeseigenen Lösungen (wie telli oder KAI) auf ein breiteres Tool-Spektrum, um die individuelle Haftung der Lehrkraft zu minimieren. 

Weitere Bedarfe sind systematische Fortbildungskonzepte und die Bereitstellung der dafür notwendigen Ressourcen. Auch mehr Unterstützung bei der veränderten Prüfungskultur wird benötigt: Hier wünschen sich die Befragten konkrete Handreichungen und Best-Practice-Beispiele, wie Prompt-Verläufe rechtssicher und fair bewertet werden können.

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HubbS-Redaktion
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