Tariftabellen für Lehrkräfte an beruflichen Schulen
Von der pädagogischen Fachkraft hin zur Lehrkraft – kaum ein Mensch legt gerne sein Gehalt offen. Das ist nicht zuletzt dem geschuldet, dass es im Bildungsbereich auf Länderebene große Differenzen zwischen den Gehältern gibt.
Gleiche Arbeit – ungleiches Gehalt
Denn jedes Bundesland regelt die Vergütung für seine Angestellten individuell. So wundert es kaum, dass die Spitzenverdiener und Spitzenverdienerinnen unter den Berufsschullehrkräften im wohlhabenden Bayern leben, wohingegen die Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern mit deutlich weniger Gehalt für die gleiche Arbeit auskommen müssen.
Besoldungsgruppen
Berufsschullehrkräfte werden in allen Bundesländern nach oder in Anlehnung an die Besoldungsgruppen der Beamten bezahlt. Bei der Eingruppierung und Stufenzuweisung kommt es vor allem darauf an, welcher Ausbildungsweg als Berufsschullehrkraft eingeschlagen wurde. Nach dem klassischen Weg, also ein Lehramtsstudium, dem Referendariat und der anschließenden Verbeamtung, findet eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe A13 statt. Auch quereinsteigende Lehrkräfte mit einem Masterstudium und Berufserfahrung werden nach dem Absolvieren eines Referendariats bzw. nach dem zweiten Staatsexamen wie eine verbeamtete Lehrkraft bezahlt.
Erfahrungsstufen
Um die Berufserfahrung zu entlohnen, sind die Besoldungsgruppen in Erfahrungsstufen unterteilt. Dabei gilt: Mehr Berufserfahrung gleich höhere Erfahrungsstufe. Zu Berufsbeginn werden Berufsschullehrkräfte immer der Erfahrungsstufe 4 zugeordnet. Insgesamt gibt es zwölf Erfahrungsstufen. Mit steigender Berufserfahrung steigt die Einordnung in die Erfahrungsstufen automatisch. Die fünfte Erfahrungsstufe wird nach zwei Jahren im Beruf erreicht. Zwischen Erfahrungsstufe 5 und 9 erfolgt der Aufstieg jeweils nach drei Jahren. Ab Stufe 9 liegen dann sogar vier Jahre zwischen den einzelnen Erfahrungsstufen.
Tarifvertrag der Länder
Nichtverbeamtete Berufsschullehrkräfte werden nach dem Tarifvertrag der Länder bezahlt, der sich an den Besoldungsgruppen der Beamten orientiert. Beim Bruttoverdienst sind hier keine großen Differenzen ersichtlich, allerdings fällt der Nettoverdienst deutlich niedriger aus, da tariflich Beschäftigte im Gegensatz zu verbeamteten Lehrkräften Abgaben für Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen müssen.
Übrigens gibt es auch für Berufsschullehrkräfte Aufstiegschancen: Schulleiterinnen und Schulleiter beruflicher Schulen werden nämlich nach der Besoldungsgruppe A16 vergütet. Alle aktuellen Informationen über die länderspezifischen Einkommenstabellen entnehmen Sie den Besoldungstabellen der Beamtinnen und Beamten und den Entgelttabellen der tariflich Beschäftigten.
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