Deutsche Gefängnisse stärken durch Berufsausbildung die Resozialisierung der Gefangenen.
Justizvollzugsanstalten (JVA) und Jugendstrafanstalten betreiben Werkstätten und bieten den Gefangenen natürlich auch Sozialarbeit sowie psychologische Betreuung. Aber wussten Sie, dass Sie auch als Lehrkraft im Gefängnis arbeiten können?
Ziel: Resozialisierung
Ein zentrales Ziel des Strafvollzugs ist die Resozialisierung der Inhaftierten. Diese soll ihnen ein straffreies Leben ermöglichen und gleichzeitig die Gesellschaft schützen. Vor allem Jugendliche aber auch viele Erwachsene im Strafvollzug haben keinen Schulabschluss oder keine abgeschlossene Ausbildung, was ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt mindert. Daher ist die berufliche und schulische Bildung ein entscheidendes Instrument zur Förderung ihrer Beschäftigungsfähigkeit nach der Haft.
Bildungsangebot
Neben Alphabetisierungs- und Sprachkursen, Integrationskursen sowie Abschlüssen in verschiedenen Schulstufen gibt es an vielen deutschen Gefängnissen auch ein breites Spektrum an beruflichen Orientierungs- und Qualifizierungskursen sowie Abschlüssen in anerkannten Ausbildungsberufen. Qualifizierte Berufsabschlüsse gibt es beispielsweise in den Bereichen Gastronomie, Metallbau, Holzverarbeitung sowie Papier und Druck. Auch Grund- bzw. Teilqualifikationen sind möglich, beispielsweise wenn die Haftzeit der Gefangenen kürzer ist als die Ausbildungsdauer. Die Inhaftierten können auch Zusatzqualifizierungen wie Schweißzertifikat, Flurförderschein und Gabelstaplerführerschein erwerben. Gefangene können bei Interesse für eine bestimmte Ausbildung in ein Gefängnis mit entsprechendem Angebot verlegt werden.
Wie ist die Ausbildung in der JVA organisiert?
Um die Ausbildung und die anderen Bildungsangebote kümmert sich der pädagogische Dienst in der JVA. Im Prinzip läuft die duale Berufsausbildung in der JVA ähnlich ab wie außerhalb: Die Lernenden erarbeiten in der Gefängnisschule an zwei Tagen pro Woche die Fachtheorie und allgemeinbildende Inhalte. Die praktische Ausbildung erfolgt in den gefängnisinternen Betrieben und Übungswerkstätten. Die Prüfungen werden von den zuständigen Kammern wie der IHK oder HWK abgenommen.
In den JVA-Betrieben werden auch Produkte für Unternehmen und Privatpersonen gefertigt. In einigen JVAs gibt es Kooperationen mit externen Unternehmen, die den Inhaftierten nach der Haft einen Arbeitsplatz anbieten.
Berufsschullehrkräfte in der JVA
Viele Lehrkräfte im pädagogischen Dienst sind fest im Gefängnis angestellt und können prinzipiell verbeamtet werden. Manche Lehrkräfte werden von regulären Schulen für die Arbeit im Gefängnis abgeordnet. Es gibt in der Regel eine eigene Schulleitung, die das Lehrpersonal, freiberufliche Dozentinnen und Dozenten sowie Ehrenamtliche koordiniert. Die Bewerbung läuft meist über die Vollzugsanstalt selbst. Offene Stellen finden Sie auf den Justizportalen der Bundesländer, die wir unten auflisten.
Die Arbeitsbedingungen unterscheiden sich etwas von denen an regulären Berufsschulen: Der Stundenplan ist flexibler, da Gefangene oft verlegt werden oder aufgrund ihrer Haftzeiten zu verschiedenen Zeitpunkten in die JVA kommen. Die Lehrkräfte haben Büros im Gefängnis und erledigen sämtliche Arbeit dort, da sie aus Datenschutzgründen nichts nach draußen bringen dürfen. Anstelle von Schulferien gibt es für die Lehrkräfte reguläre Urlaubstage.
Der Umgang mit Gefangenen erfordert Geduld sowie Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen, da viele der Inhaftierten negative Schulerfahrungen haben und besondere Unterstützung benötigen. Konfliktmanagement und interkulturelle Kompetenzen sind ebenfalls von Vorteil.
Herausforderungen der Bildung im Gefängnis
Laut Deutschlandfunk machen bundesweit nur rund 14 Prozent der Gefangenen eine schulische oder berufliche Ausbildung, der Rest wird anderweitig eingesetzt. Vielen Gefangenen stehen für eine Ausbildung persönliche Gründe im Weg wie beispielsweise mangelnde Sprachkenntnisse, Suchtprobleme, negative Schulerfahrungen, Versagensängste, intellektuelle Kapazitäten oder mangelnde Motivation. Auch kurze Haftzeiten oder lange Wartezeiten auf Verlegungen erschweren eine kontinuierliche Bildung. Hinzu kommt, dass das Internet aus Sicherheitsgründen nur eingeschränkt verfügbar ist.
Vor allem für jugendliche Straftäter und Straftäterinnen gilt: Sofern sie nach der Haft nicht direkt eine Arbeitsstelle finden, ist die Rückfallquote sehr hoch. Deshalb ist die Zusammenarbeit zwischen Ausbildenden, Lehrkräften und Beratenden der Arbeitsagenturen entscheidend.