Erweiterte Schulleitung: eine neue Form der Verwaltung
In München wird zum kommenden Schuljahr an 11 beruflichen Schulen die sogenannte erweiterte Schulleitung eingeführt.
Berufliche Schulen haben im Vergleich mit anderen Schularten sehr viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und damit auch viel Verwaltungsaufwand. Mit der erweiterten Schulleitung wird die Personal- und Organisationsverantwortung auf mehrere Schultern verteilt, der Schulleiter oder die Schulleiterin bleibt hauptverantwortlich. Dadurch sollen die Schulleitungen entlastet werden, um so strategische Entwicklungen effizienter voranzutreiben und die Schule im Gesamten zu stärken.
Neben Bayern gibt es auch in anderen Bundesländern die Möglichkeit, eine erweiterte Schulleitung einzurichten. Allerdings wird dies unterschiedlich ausgestaltet, wobei die Regelungen stark von den jeweiligen Schulgesetzen abhängen. Gemein ist allen Modellen das Ziel, die Schulleitungen zu entlasten, die Schulorganisation zu professionalisieren und Lehrkräfte in Führungspositionen zu fördern. Dies ist nicht nur ein Gewinn für die Schulen, sondern auch ein zentraler Faktor zur Attraktivitätssteigerung des Lehrberufs.
In München bekommen Mitglieder des Führungsteams zwei Wochenstunden als Leitungszeit zugewiesen. Die fehlenden Unterrichtsstunden werden durch Einstellung neuer Lehrkräfte gedeckt. Der dadurch entstehende zusätzliche Finanzierungsbedarf wird je zur Hälfte vom Freistaat Bayern und dem Referat für Bildung und Sport übernommen. Letzteres berät und begleitet die Schulen bei der Etablierung der erweiterten Schulleitung.
Ein weiterer Vorteil der erweiterten Schulleitung: Sie eröffnet jungen Lehrkräften individuelle Förderung sowie zusätzliche Karriereoptionen. Lehrkräfte können Führungserfahrung sammeln und sich für zukünftige Leitungsaufgaben qualifizieren.
Hier verlinken wir Ihnen einige Schulgesetze der Länder, die auf die erweiterte Schulleitung Bezug nehmen: