Stufe um Stufe – Eingruppierung für Quereinsteiger

Quereinsteiger aus der freien Marktwirtschaft werden häufig von der niedrigeren Bezahlung an beruflichen Schulen abgeschreckt. Dabei gibt es Spielraum: Für eine angemessene Bezahlung im Bildungssektor zählen auch die beruflichen Vorerfahrungen.
Drei Menschen laufen hintereinander eine Treppe hoch.
Der Einstieg in den Lehrberuf ist anstrengend, aber lohnend. © iStock / Nikada

Berufserfahrung zählt an beruflichen Schulen

Im Einstellungsverfahren des öffentlichen Dienstes kann der neue Arbeitgeber gemäß §16 TV-L einschlägige Berufserfahrungen anrechnen. Die tarifliche Einordnung muss somit nicht in Stufe 1 beginnen, sondern kann auch in Stufe 2 oder 3 erfolgen. Spätestens der Blick auf den Gehaltszettel verdeutlicht: Je höher die Stufe, desto üppiger das Entgelt. Der Unterschied von Stufe 1 zu Stufe 3 kann in den Eingruppierungen E 11 bis E 13 mehrere hundert Euro betragen. Bei Neueinstellungen in den beruflichen Schuldienst darf der Arbeitgeber Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit anrechnen, die sich auf die übertragene Tätigkeit im Ganzen oder in Teilbereichen beziehen, vorausgesetzt dass die Tätigkeit in der Wertigkeit der Eingruppierung der neuen Beschäftigung entspricht. Zudem können Berufserfahrungen ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigt werden, wenn diese für die neue Arbeitsstelle förderlich sind und es sich um gleichartige oder gleichwertige Berufserfahrungen handelt. Auch Berufspraktika können grundsätzlich angerechnet werden.  

Verhandeln Sie mit Ihrem neuen Arbeitgeber

Da es bislang keine Anspruchsgrundlage für Tarifbeschäftigte gibt, wird die Anrechnung von beruflicher Vorerfahrung von den einzelnen Bezirksregierungen individuell gehandhabt. Allerdings sind sie vom Ministerium angewiesen worden, bei der Einstufung jede einschlägige Berufserfahrung großzügig auszulegen und anzurechnen (siehe Erlass Az. 214-1.14-42955(16) vom 23.2.2008). Somit ist die Einstufung eine Ermessensentscheidung des Arbeitgebers und berufliche Vorerfahrung durchaus hilfreich bei den Einstellungsverhandlungen für Quereinsteiger in den beruflichen Schuldienst. 

 

Tipp: Schalten Sie bei tariflichen Unstimmigkeiten bezüglich der Zuordnung in den Stufen des TV-L Ihren Personalrat ein. Dieser kann Sie in Ihren Forderungen unterstützen, indem er überprüft, ob die unbestimmten Rechtsbegriffe wie einschlägige Berufserfahrung und förderliche Berufstätigkeit im Ermessensspielraum der Dienststelle ausreichend interpretiert wurden.

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Autor
HubbS-Redaktion
aktualisiert
aktualisiert: 06.06.2023