Müssen Berufsschullehrkräfte immer neutral sein?

Über die Bedeutung und die Auswirkungen des Neutralitätsgebots bei der Vermittlung von politischer Bildung.
Ein Berufsschullehrer lehnt am Pult und diskutiert mit einigen Schülerinnen und Schülern.
Bei antidemokratischen, rassistischen oder menschenverachtenden Äußerungen sind die Grenzen der Neutralität schnell erreicht. © iStock / Eduard Figueres

Das Neutralitätsgebot verpflichtet staatliche Organe und Bedienstete, unparteiisch zu handeln und keine politische Partei zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Insbesondere rechtsextreme Kreise deuten das Neutralitätsgebot für Lehrkräfte so, dass Meinungsäußerung und kritische Auseinandersetzung mit Parteien im Unterricht nicht erlaubt seien. Damit wollen sie Druck und Unsicherheit aufbauen sowie die kritische Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus im Unterricht verhindern. Dabei ist das falsch: Lehrkräfte müssen sich antidemokratischen Haltungen gegenüber nicht neutral verhalten. Im Gegenteil – sie haben als Beamte und Angestellte des Staates bzw. eines Landes die Verpflichtung, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Verfassung einzutreten.

Berufsschullehrkräfte stehen vor der Herausforderung, Lernende mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und weltanschaulichen Hintergründen zu begleiten und ihnen nicht nur fachliche, sondern auch gesellschaftliche Orientierung bieten zu müssen. In der beruflichen Bildung treffen betriebliche und schulische Realitäten, wirtschaftliche Interessen und persönliche Wertvorstellungen aufeinander – ein Spannungsfeld, in dem Neutralität nicht mit Meinungsenthaltung verwechselt werden darf. Vielmehr geht es um die Fähigkeit, Pluralität didaktisch bewusst zu gestalten und Urteilsfähigkeit zu fördern.

Zum rechtlichen Hintergrund

Das Verhalten von Lehrkräften im politischen Kontext wird im Wesentlichen von Beamtenrecht, Grundgesetz und Landesverfassung bestimmt.

Beamtenrecht

Viele Lehrkräfte an beruflichen Schulen sind verbeamtet und unterliegen somit dem Beamtenstatusgesetz und dem Bundesbeamtengesetz. Beide besagen, dass Beamtinnen und Beamte dem ganzen Volk, und nicht einer Partei dienen. Daher müssen sie Ihre (Lehr-)Tätigkeit auch unparteiisch erfüllen. Sie sind außerdem verpflichtet, für die Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten und ihr Verhalten danach ausrichten. Beamtinnen und Beamten ist außerdem geboten, bei politischer Betätigung Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren (vgl. Gesetze im Internet: BeamtStG § 33 und Gesetze im Internet: BBG § 60, aufgerufen im Februar 2026).

Öffentlicher Dienst der Länder

Nicht-verbeamtete Lehrkräfte werden in den Allgemeinen Arbeitsbedingungen in § 3 des Tarifvertrags der Länder ebenfalls dazu verpflichtet, sich in ihrem gesamten Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen (vgl. PDF Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 13 vom 9. Dezember 2023).

Schulrecht

Das Schulrecht ist landesspezifisch geregelt und kann sich in Details unterscheiden. Grundlage einer Landesverfassung ist aber natürlich immer das Grundgesetz der Bundesrepublik. Lehrkräfte sind der Landesverfassung verpflichtet und sollen in deren Geiste erziehen und bilden. Dazu gehören die Achtung vor der Würde des Menschen, die Bereitschaft zum sozialen Handeln vor dem Hintergrund der Demokratie, aber auch Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und zur Friedensgesinnung. Es wird außerdem geregelt, dass Schüler und Schülerinnen nicht einseitig beeinflusst werden dürfen, Lehrkräfte also keine Werbung im weiteren Sinne für eine bestimmte Partei machen dürfen (vgl. bpb: Was man sagen darf. Mythos Neutralität in Schule und Unterricht, aufgerufen im Februar 2026).

Grundgesetz

Auch für Lehrkräfte gilt das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Dies wird aber durch o.g. Gesetze insofern eingeschränkt, dass sie sich unparteiisch verhalten müssen und die Lernenden nicht einseitig beeinflussen dürfen. Sie dürfen selbstverständlich auch keine antisemitische, rassistische, gewaltverherrlichende oder anderweitig menschenverachtende Meinung vertreten.

Leitlinien politischer Bildung in der Berufsschule

Der Beutelsbacher Konsens

Der sogenannte Beutelsbacher Konsens von 1976 formuliert drei bis heute gültige Prinzipien:

  • Das Überwältigungsverbot verpflichtet Lehrkräfte, Lernende nicht im Sinne einer bestimmten Meinung zu beeinflussen, sondern ihnen Raum für eigene Werturteile zu lassen.
  • Das Kontroversitätsgebot besagt, dass Themen, die in Wissenschaft, Politik oder Gesellschaft kontrovers diskutiert werden, auch im Unterricht kontrovers dargestellt werden müssen.
  • Schließlich betont die Schülerorientierung, dass Unterricht Lernende in die Lage versetzen soll, politische und gesellschaftliche Zusammenhänge selbstständig zu analysieren und auf ihre eigene Lebenswelt zu beziehen.

Der Beutelsbacher Konsens ist dabei kein Plädoyer für inhaltliche Beliebigkeit, sondern ein Auftrag zu faktenbasierter, pluralitätsorientierter und wertbewusster Vermittlung (vgl. Schiele/Schneider 1977; bpb: Der Beutelsbacher Konsens, aufgerufen im Februar 2026).

Kultusministerkonferenz

Die Kultusministerkonferenz (KMK) versteht die Demokratiebildung ausdrücklich als Auftrag der Schulen. In ihrer Funktion, Demokratie zu leben und zu vermitteln, handeln Lehrkräfte also nicht wertneutral, sondern nach demokratischen Werten und Haltungen.

Zusätzliche Orientierung schaffen die  Kompetenzmodelle der KMK: Die Ausbildung von Fach-, Methoden-, Sozial-, Lern-, Selbst- sowie kommunikativer Kompetenz ist dabei ein grundlegendes Prinzip von Unterricht. In der beruflichen Bildung sind Lehrkräfte daher beauftragt, Fachkompetenz mit gesellschaftlicher Urteilskraft zu verbinden: Sie vermitteln Wissen, trainieren Analyse- und Argumentationsmethoden, fördern Kommunikations- und Sozialkompetenz und regen Lernende zu eigenständiger Reflexion, respektvollem Miteinander und demokratischen Grundwerten wie Freiheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz an (vgl. SWK: Demokratiebildung als Auftrag der Schule, KMK: Demokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch-politischer Bildung und Erziehung in der Schule).

Lehrpläne

Untersuchungen der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und der Robert Bosch Stiftung zeigen, dass politische Bildung in vielen Lehrplänen nur randständig verankert ist und in der Praxis oft nur nebenbei geschieht. Dabei ist sie ein wichtiger Bestandteil der beruflichen Qualifikation. Themen wie Mitbestimmung, Nachhaltigkeit, Arbeitsrecht oder wirtschaftsethische Fragen sind daher unmittelbare Anlässe, um politisches Denken im Berufsschulunterricht zu fördern und gesellschaftliche Zusammenhänge erfahrbar zu machen (vgl. bpb: Auch das berufliche ist politisch, aufgerufen im Februar 2026).

Tipp:

Die HubbS-Mediathek bietet vielfältige Unterrichtsimpulse zum Sachgebiet politische Bildung.

Professionelle Neutralität als pädagogische Haltung

Aus den Gesetzesgrundlagen und den pädagogischen Leitlinien lässt sich ableiten, dass Neutralität von Lehrkräften nicht bedeutet, auf Haltung zu verzichten, sondern Haltung professionell zu gestalten. Lehrkräfte müssen in der Lage sein, persönliche Überzeugungen zu reflektieren und transparent zu kommunizieren, ohne sie normativ aufzudrängen. Im Folgenden geben Ihnen wir einige Tipps für die Praxis.

Meinungsäußerung immer kennzeichnen

Eine bewährte Strategie ist die klare Trennung zwischen Faktenvermittlung und Meinungsäußerung: Wenn eine Lehrkraft eine eigene Einschätzung teilt, sollte sie dies offen kennzeichnen („Meiner Erfahrung nach …“) und gleichzeitig alternative Sichtweisen zulassen. Der Unterricht bleibt so ein Ort, an dem verschiedene Positionen sichtbar werden, ohne dass eine dominierend wirkt.

Kontroversität methodisch fördern

Kontroversität kann methodisch unterstützt werden, etwa durch Diskussionsformate wie Pro-Contra-Debatten, Fishbowl-Diskussionen oder Rollenspiele, die unterschiedliche Perspektiven strukturiert sichtbar machen. Wichtig ist dabei, dass Lernende lernen, Argumente zu prüfen, Begründungen zu formulieren und Positionen kritisch zu hinterfragen. Neutralität zeigt sich hier nicht in Zurückhaltung, sondern in der Fähigkeit, Diskursräume zu eröffnen, in denen Respekt, Toleranz und argumentative Schärfe gleichwertig sind.

Demokratische Haltung

Lehrkräfte müssen eine klare Haltung gegen Antisemitismus und Rassismus, Gewaltverherrlichung und menschenverachtende Äußerungen vertreten. Entsprechende Äußerungen von Schülerinnen und Schülern dürfen demnach nicht unkommentiert bleiben; falsch verstandene Neutralität gibt hier Raum für antidemokratische Strukturen. Demokratische Haltung bedeutet auch, dass antidemokratische, rassistische und faschistische Tendenzen von Parteien oder Personen benannt werden dürfen.

(Selbst-)Reflexion hochhalten

Neben der methodischen Gestaltung spielt Reflexivität eine zentrale Rolle. Neutralität erfordert eine bewusste Selbstreflexion über eigene Werte, Vorurteile und Unterrichtspraktiken. Kollegiale Hospitationen, gemeinsame Unterrichtsanalysen oder Feedbackrunden mit Lernenden können helfen, unbewusste Muster oder einseitige Perspektiven zu erkennen und die eigene pädagogische Haltung weiterzuentwickeln.

Fazit: Demokratische Werte als verbindlicher Rahmen schulischer Neutralität

Die Grenzen der Neutralität sind dort erreicht, wo die Grundwerte der freiheitlich-demokratischen Ordnung verletzt werden. Lehrkräfte dürfen und müssen sich gegen menschenverachtende, diskriminierende oder extremistische Positionen klar positionieren. Neutralität bedeutet nicht, allen Meinungen gleiche Legitimität zuzuschreiben, sondern einen fairen und faktenbasierten Diskurs zu ermöglichen, der auf Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie gründet.
In der schulischen Praxis kann Neutralität durch Kompetenzorientierung konkret umgesetzt werden: Fachkompetenz sichert sachliche Richtigkeit, Methodenkompetenz fördert kritisches Denken und Sozialkompetenz stärkt Team- und Diskursfähigkeit. Lernkompetenz fördert selbstständige Informationsbeschaffung, kommunikative Kompetenz stärkt das Argumentieren und Selbstkompetenz ermöglicht eigenständige Urteilsbildung. Unterricht, der auf diesen Kompetenzen aufbaut, vereint politische Bildung mit beruflicher Relevanz und schafft Lernräume, die sowohl handlungs- als auch urteilsfähig machen.


Literaturhinweise

  • Schiele, Siegfried / Schneider, Herbert (Hrsg.): Das Konsensproblem in der politischen Bildung. Stuttgart: Klett, 1977.
  • Reinhardt, Sibylle: Politik-Didaktik. Praxishandbuch für die Sekundarstufe I und II. 4., überarb. Aufl., Berlin: Cornelsen, 2012.
  • Nonnenmacher, Frank: Politische Bildung in der Schule. Demokratisches Lernen als Widerspruch im System. Jahrbuch für Pädagogik, 2009.
  • Besand, Anja: Politische Bildung an beruflichen Schulen – Stand und Perspektiven. Bundeszentrale für politische Bildung, 2020.
  • KMK (2020): Leitlinien zur Kompetenzorientierung in der beruflichen Bildung. Kultusministerkonferenz, Bonn.
  • BIBB (2023): Kompetenzbereiche der KMK in der praktischen Umsetzung. Online auf hubbs.schule
     

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